Lage:
Woltersdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg mit ca. 8500 Einwohnern. Sie ist die kleinste Kommune Deutschlands mit eigener Straßenbahn. Die Gemeinde liegt im Südosten von Berlin an den drei Seen: Bauernsee, Flakensee und Kalksee. Woltersdorf grenzt an Rüdersdorf, Grünheide, Erkner, Berlin (Ortsteil Rahnsdorf) und Schöneiche an. Im Osten und Südwesten grenzt die Stadt an die großen Waldgebiete des Rüdersdorfer und Köpenicker Forst.
Das ca. 500 m² große und noch zu teilende Verkaufsgrundstück befindet sich in sehr idyllischer Lage an einer verkehrsarmen Anliegerwohnstraße, umgeben von Ein- und Zweifamilienhäusern; der nahe gelegene Kalksee sowie der Bauernsee befinden sich ca. 650 m vom Grundstück entfernt und sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad schnell erreichbar.
Die Entfernung zum nächsten Lebensmittelmarkt beträgt ca. 1 km, die Entfernung zur Straßenbahn in Nähe vom Rathaus beträgt ebenfalls ca. 1 km und der S-Bhf Erkner (Regionalexpress) ist in ca. 3,7 km bzw. in 7 Autominuten erreichbar. Mit dem Regionalexpress RE 1 ist man in ca. 13 Minuten am Ostkreuz von Berlin, mit der S-Bahn dauert die Strecke ca. 29 Minuten.
Die Nähe zu Kita / Grundschule und Gymnasium rundet die hervorragende Lage von diesem Standort ab.
Objektbeschreibung:
Das mit ca. 500 m² große Verkaufsgrundstück muß noch geteilt werden aus dem Gesamtgrundstück mit insgesamt 1.108 m² Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um die an der Str. gelegene vordere Teilfläche mit einer Breite von ca. 22,41 m; die rückwärtige, mit einer Laube bebaute Teilfläche wird über einen eigenständigen Weg erschlossen. Die vordere Teilfläche wird also nicht mit einer Wegebaulast belastet, da beide Teilflächen jeweils eigenständige Zufahrten erhalten. Die Kosten der Teilung des Grundstücks (ca. 2.912 € ) sowie die behördlichen Gebühren (ca. 603 € ) zur Fortführung des Liegenschaftskatasters übernimmt allein der Käufer. Ebenso übernimmt der Käufer die Kosten der Einfriedung des Grundstücks
Das Verkaufsgrundstück hat eine flache Topographie uns ist unbebaut, Im rückwärtigen Bereich befindet sich eine Kiefer. Auf dem Grundstück befinden sich die Anschlüsse für Wasser und Abwasser. Der Stromanschluss für das Vordergrundstück muß noch zu Lasten des Käufers hergestellt werden.
Planungsrecht - Bebaubarkeit
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 (1) BauGB, u.a. nach der sog. Umgebungsbebauung. Die nähere Umgebung ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise. Nach mündlicher Auskunft vom Bauamt wäre die Bebauung sowohl mit einem Bungalow als auch mit einem Einfamilienhaus, 1,5 Geschosse planungsrechtlich zulässig. Vergleichbare Bauten befinden sich in unmittelbarer Nähe,. Eine rechtsverbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann bekanntlich nur über ein formelles Antragsverfahren (Vorbescheid oder Bauantrag) erlangt werden. Der Bau von einer Stadtvilla im vorderen Bereich ist planungsrechtlich zulässig, wird seitens der Verkäufer derzeit aber nicht gewünscht. Da die rückwärtige Teilfläche weiterhin von den Eigentümern als Laubengrundstück genutzt werden soll, bevorzugt man als Bebauung für die vordere Teilfläche einen Bungalow oder ein Einfamilienhaus.
Der Vorgartenbereich ist in einer Tiefe von 5 m ab Straßenbegrenzungslinie von jeglicher Bebauung freizuhalten. Ansonsten besteht eine Stellplatzpflicht in der Gemeinde Woltersdorf. Ebenso ist die Baumschutzsatzung zu beachten.
Sonstiges
Das Grundstück ist nicht an einen Bauträger gebunden. Sie können also selbst entscheiden, ob und wann Sie bauen und mit wem Sie bauen möchten. Es ist allein Ihre Entscheidung. Gerne können wir Ihnen aber bei Bedarf Empfehlungen geben.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Angaben nach Aussagen des Eigentümers.
Kontakt
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Tel.:0172-385 49 20
E-Mail:[email protected]
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