Das Anwesen wurde 1952 erbaut und steht auf einem 1065 m² großen Grundstück
In Riedstadt Goddelau.
Im Erdgeschoss stehen Ihnen das Gäste-WC, 2 Bäder eines davon 2022 saniert, die Küche, das großzügige Wohn- /Esszimmer mit Zugang zur Terrasse und ein Arbeitszimmer zur Verfügung.
Im Obergeschoss befinden sich 3 weitere Schlafzimmer, eines mit offenem Kamin und ein weiteres Gäste-WC.
Das Haus ist vollständig unterkellert hier befindet sich die Ölheizung mit Tanks.
Zum Haus gehört eine Garage mit Schuppenanbauten.
-Garage mit Schuppenanbauten
-Große Südterrasse
-Kamin im Wohnzimmer
-Offener Kamin im Kaminzimmer im 1. OG
Den besten Eindruck und weitere Details erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Besichtigungstermin!
Goddelau ist ein Stadtteil von Riedstadt mit ca. 6.950 Einwohnern und gehört zum Kreis Groß-Gerau. Die nächstgrößere Stadt ist das ca. 10km entfernte Darmstadt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes.
Alle Dinge des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Schulen und Kitas sowie gastronomische Angebote sind vorhanden.
An den öffentlichen Nahverkehr sind Sie gut angebunden. Über den Bahnhof Riedstadt-Goddelau mit seiner S-Bahn Haltestelle erreichen Sie den Frankfurter Hauptbahnhof in ca. 36 Minuten. Mit dem PKW haben Sie Anschluss an die Bundesstraßen B26 und B44 sowie an die Autobahnen A5 und A67. Über diese gelangen Sie an alle zentralen Punkte des Rhein-Main-Gebiets sowie in die umliegenden Regionen.
Sonstiges
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen Ihre vollständigen Daten mit Vor- und Nachnamen, postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stichworte
Fahrradraum, Nutzfläche: 101,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 2, Anzahl Terrassen: 1