Objektbeschreibung
Das hier angebotene Gastronomieobjekt wurde 2017 komplett saniert und wird seit dem als Ausfluglokal wieder betrieben.
Die Immobilie bietet durch die verschiedenen Ebenen sehr viel Platz für Besucher!
Das Umfeld bietet eine Vielzahl an Freizeitsmöglichkeiten, wie zB. einer Wanderung, einer Fahrradtour oder einem Waldlauf.
Raumaufteilung
Restaurant 1 - 554qm zzgl. 195qm Terrassenfläche
Retsuarant 2 - 584qm zzgl. 359qm Terrassenfläche
Imbissfläche - 24qm
Weitere Flächen wie Toilettenanlagen, Müllhaus, weitere Verkehrsflächen mit Terrassen
und 2 Betriebswohnungen sind hier nicht detailiert aufgeführt.
Beste Ausfluglage mit Seeblick, in ruhiger Lage mit viel Wald und grünem Umfeld !
Sonstiges
Irrtum oder Zwischenvermietung bleiben ausgenommen, alle Angaben basieren auf Informationen des Vermieters.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Unsere Angebote, Hinweise und Mitteilungen sind vertrauliche Informationen und ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Mit der Verwendung/Benutzung unseres Angebotes erkennt der Empfänger unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung/Benutzung gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter hinsichtlich des angebotenen Objektes.
2. Die Angaben in unseren Angeboten sind übermittelte Informationen seitens der Eigentümer bzw. dessen Vertreter. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung sind vorbehalten.
3.Sind unsere Angebote dem Empfänger bereits bekannt, so ist dieser verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Quelle Widerspruch zu leisten. Andernfalls erkennt der Empfänger das Angebot für einen Vertragsabschluss als ursächlich an.
4. An Provision sind bei Vertragsabschluss die in jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionssätze und Beträge zu leisten. Auch m Falle der unbefugten Weitergabe an Dritte ist der Empfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet. Unser Provisionsanspruch entsteht dann, wenn aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar und wird als verdient anerkannt.
5.Erhaltene Angebote dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Führt die Weitergabe oder Verwendung des Angebotes zu einem anderweitigen Miet- oder Kauferfolg, so ist das Vermittlungsentgeld dennoch zu zahlen.
6.Sofern keine abweichende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin.
Stichworte
Zustand: neuwertig, renoviert
Sonstiges: frei werdend