Beste Aussicht in S-West vom 4. OG (ohne Lift)

70197 Stuttgart

986,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
56 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70197 Stuttgart
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
56 m2
Etage
4
Bonitätsnachweis
Online-ID
2b6d007c-1ce0-4081-bbbf-0d69ed241cb2
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
1792
Warm­miete
986,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
90,00 €
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
270 kWhm2a
Gültig bis
2030-04-03
Aus­stell­datum
04.04.2020
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1906
Baujahr laut Energieausweis
1906

Wir bitten Sie bei Interesse an Mietwohnungen von Anrufen bei uns abzusehen, sondern uns zunächst Ihre Anfrage per E-Mail zukommen zu lassen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.
Zu den genannten Nebenkosten von 90,00 €/mtl. kommt noch Ihr Verbrauch für Gas (Beheizung) und Strom (Warmwasser und Haushalt) hinzu.

Ausstattung

Sehr schön in dieser gemütlichen Wohnung ist der Ausblick in die City vom Wohnzimmer aus.
Die Wohnung ist jetzt komplett renoviert worden und im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer liegt Laminat, Bad und Küche sind hell gefliest.
Die Dusche ist jetzt neu eingebaut worden und das WC ist separat und mit Fenster.
Eine Küche ist NICHT eingebaut, wie auf den Fotos zu sehen.
Die ganze Wohnung wird mit einem Gas-Einzelöfen beheizt.

Lage

Mitten drin in Stuttgart-West, Gebiet Schwabstr./Reinsburgstraße, in einem schönen Altbau und in der 2. Reihe gelegen, dadurch weniger Verkehrslärm. Einen PKW-Parkplatz gibt es zu der Wohnung nicht und im Umkreis kann es auch mal "a bissle" länger dauern, einen Parkplatz zu finden.

Sonstiges

Sonstiges Wir bemühen uns, alle Objektmerkmale so korrekt wie möglich wiederzugeben. Da wir jedoch auf die Angaben unseres Auftraggebers angewiesen sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Unsere Angebote sind nur für die uns namentlich bekannten Personen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig und befreit nicht von der Provisionspflicht bei notariellem Erwerb.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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