Nutzen Sie die Möglichkeit eines der modernen und zeitgemäßen 1-Zimmer-Appartements mit Balkon und komfortabler Ausstattung und 24-Stunden-Notrufsystem anzumieten. Die Appartements haben eine Wohnfläche von ca. 28,62 m² bis ca. 33,76 m². Sie verfügen über einen gemütlichen Wohn-/Schlafraum mit eingebauter Küchenzeile, Parkettboden, einer großen Fensterfront mit Zugang zum Balkon oder der Terrasse und einem innenliegenden Bad mit seniorengerechter Dusche. Je nach Bedarf können Sie zwischen möbliertem (in verschiedenen Farbtönen), teilmöbliertem oder unmöbliertem Appartement wählen. Sollten Sie ein Auto mitbringen-können Sie bequem in der Tiefgarage parken. Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Allgemeinstrom, Müllgebühren sowie der Hausmeisterservice für die Allgemeinflächen sind bereits pauschal in der Miete enthalten. Weitere Komfortleistungen der Gastronomie (Frühstück, Mittag- oder Abendessen), private Reinigungs-/Servicedienste, hauseigener ambulanter Pflegedienst u.v.m. sind gegen Aufpreis zubuchbar. Gruppenangebote wie beispielsweise spezielle Gymnastikprogramme oder Gedächtsnistraining, Kunst-, Kultur und Literaturnachmittage, Gottesdienste etc. sind nur einige Annehmlichkeiten die Ihnen die Seniorenresidenz bietet. Einkaufsmöglichkeiten und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten. Wir vermieten in diesem Objekt auch 2- und 3-Zimmer-Appartements. Sprechen Sie uns gerne an!
- betreutes Wohnen in geschmackvollen 1-3 Zimmerappartements in Brühl - Balkon oder Terrasse - möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert - Küchenzeile - Anmietung eines Tiefgaragen- oder Außenstellplatzes möglich - barrierefrei - Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Allgemeinstrom, Müllgebühren sowie der Hausmeisterservice für die Allgemeinflächen sind bereits pauschal in der Miete enthalten - Komfortleistungen der Gastronomie (Frühstück, Mittag-/Abendessen) zubuchbar - abwechslungsreiche Gruppenangebote wie Gymnastik, Literaturnachmittage, Gottesdienste etc. - hauseigener ambulanter Pflegedienst - 24h Notruf - wir vermieten in diesem Objekt auch 2- und 3-Zimmer-Appartements. Sprechen Sie uns gerne an!
Brühl ist mit über 14.300 Einwohnern eine der attraktivsten Gemeinden in der Mitte der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar im Städtedreieck Mannheim-Heidelberg-Speyer. Die Gemeinde bietet Raum für Menschen, die ruhig wohnen, die Naherholungsmöglichkeiten am Rhein sowie die gute Nahversorgung in den Ortskernen von Brühl und Rohrhof schätzen und nahe Zentren schnell erreichen möchten. Die Gemeinde Brühl besteht aus den beiden Ortsteilen Brühl und Rohrhof und grenzt direkt an das nördlich gelegene Mannheim. Im Osten befindet sich Schwetzingen und im Süden Ketsch. Neben Mannheim sind drei weitere Städte nicht weit entfernt: Heidelberg, Speyer und Ludwigshafen.
Bitte beachten Sie, dass vorstehende Angaben auf Aussagen des Eigentümers / derzeitigen Mieters, bzw. des Verwalters beruhen, wir können daher keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Weitere Angebote halten wir für Sie in unserem Bestand bereit. Besuchen Sie doch auch unsere Homepage unter www.f-s-immo.de oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten! Weiterhin suchen wir für unsere Kunden Kauf- und Mietobjekte. Sie kennen jemanden, der sein Eigentum verkaufen oder vermieten möchte? Sprechen Sie uns an! Tel. 06202-7605775 oder Mobil 0163-7950441 ...weil Immobilien Vertrauenssache sind! Verbraucherinformation: Online Streitlegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, spätestens bei Vertragserstellung die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen. Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale sein. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energieberatung-bw