BGS 1741 - ländliche Idylle sucht neue Nachbarn

06369 Südliches Anhalt

129.900,00 €
Kaufpreis
1.603 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
06369 Südliches Anhalt
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
1.603 m2
Immobilienwert
Online-ID
f99ad2dc-e4b0-4ad5-921b-483766cbb4d9
Kauf­preis
129.900,00 €

Zum Verkauf steht ein großzügiges Grundstück in der idyllischen Gemeinde Pösigk. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1.603 m² und bietet somit ausreichend Platz für Ihr Traumhaus und einen schönen Garten.

Alternativ wäre es möglich das Grundstück zu teilen und eine Teilfäche zu erwerben.
- Teilfläche A mit ca. 802 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 69.900 € zzgl. Provision
- Teilfläche B mit ca. 801 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 69.900 € zzgl. Provision

Die Teilflächen sind derzeit noch unvermessen. Die anfallenden Teilungs- und Vermessungskosten sind vom Erwerber zu tragen.

Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohngegend und ist von viel Grün umgeben. Hier können Sie die Natur in vollen Zügen genießen und den Alltagsstress hinter sich lassen


Überzeugen Sie sich selbst von diesem attraktiven Grundstück und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Lage

Die Immobilie befindet sich in ruhiger und idyllischer Lage im Ortsteil Pösigk. Die Umgebung ist geprägt von grünen Wiesen und Feldern und bietet somit viel Ruhe und Erholung. Dennoch sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzte in der näheren Umgebung vorhanden.

Die nächstgelegene größere Stadt ist Bitterfeld-Wolfen, die mit dem Auto in ca. 15 Minuten zu erreichen ist. Hier finden sich auch Anschlüsse an das öffentliche Verkehrsnetz insbesondere der A9, sodass auch größere Städte wie Leipzig oder Halle gut erreichbar sind.

Die Immobilie selbst liegt in einer ruhigen Wohnsiedlung. Die Nachbarschaft ist freundlich und familiär. Insgesamt bietet die Lage eine perfekte Mischung aus ländlicher Idylle und guter Anbindung an größere Städte.

Sonstiges

Bebauung Eine Bebauung des Grundstückes richtet sich nach §34 BauGB.

Eine verbindliche Aussage zur Nutzung- bzw. Bebauungsmöglichkeit ist über eine entsprechende Bauvoranfrage bzw. Bauantrag zu klären.
sonstiges Eine Ver- bzw. Entsorgung des Grundstückes mit Strom, Trink- und Abwasser kann gewährleistet werden.

Eine verbindliche Aussage zu den Anschlussmöglichkeiten erhalten Sie von den entsprechenden Versorgern.