Das Grundstück mit Altbestand befindet sich Baldham/Vaterstetten.
Laut der Gemeinde hat muss eine Nachbarschaftsbebauung erfolgen da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt.
Nach erfolgter Rücksprache mit der Gemeinde - Baureferat - kann das Grundstück hälftig bebaut werden mit folgenden Optionen:
- Einfamilienhaus
- Doppelhäuser in offener Bauweise
- nach geprüfter Baueingabe wäre auch ein 4-Parteienhaus mit Flachdach möglich.
Die einzuhaltende Firsthöhe liegt zwischen 7 und 9 Metern - je nach Bebauungsart.
Das Grundstück hat eine Breite von ca. 23 Meter und eine Tiefe von ca. 38 Meter.
Kennzahlen:
Grundstücksgröße: 856 qm
Baurecht: Nachbarschaftsbebauung
GRZ: 0,5 – 1/2-tige Bebauung des Grundstückes möglich
Grundstückszustand: Baugrundstück mit Abrissobjekt
Das vorhandene Gebäude ca. Baujahr 1950 kann abgerissen oder aufwendig saniert werden - die aktuelle Wohnfläche beträgt 110m².
Laut vorhandener Verkehrswertermittlung beläuft sich der Bodenrichtwert auf rund 2.125 €/m².
Baldham ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Vaterstetten im oberbayerischen Landkreis Ebersberg. Es befindet sich ca. 18 km östlich der Landeshauptstadt München und 15 km westlich der Kreisstadt Ebersberg. ü. NN.
Das Grundstück liegt ca. 20 km östlich des Zentrums der LH München und ca. 18km westlich der Kreisstadt Ebersberg.
Vaterstetten hat rund 25.000 Einwohner (Stand Dez. 2021) und liegt ca. 545m
Baldham/Vaterstetten gehört zu den gehobenen Speckgürteln der Landeshauptstadt München und lässt keine Wünsche des täglichen Lebens offen.
Einkaufsmöglichkeiten, Infrastruktur, soziale Einrichtungen und Erholungsmöglichkeiten befinden sich vor Ort.
Für den Landkreis Ebersberg wird bis zum Jahr 2039 von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum ausgegangen. Laut dem Demographie-Spiegel für Bayern des bayr. Landesamtes für Statistik wir die größte Zunahme Bayerns im Landkreis Ebersberg mit 11,5% prognostiziert.
Weitere Informationen zur Region können Sie der Homepage der Gemeinde Vaterstetten unter www.vaterstetten.de entnehmen.
Stichworte Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit