Es handelt sich um ehemalige Spielplatzflächen, die zu Wohnbauflächen umgewandelt wurden. Sie sind gemäß Bebauungsplan bebaubar. Die Grundstücke werden im Bieterverfahren veräußert.
Weitere Informationen zu den Grundstücken und zum Bieterverfahren entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Steckbrief.