Der Rosenthaler Platz, dort wo Torstraße, Brunnenstraße, Weinbergsweg und Rosenthaler Straße zusammenlaufen, hat sich zum angesagtesten Kiez von Berlin-Mitte entwickelt.
Zahlreiche Hotels, Hostels, Restaurants, Galerien, Fashion Stores, Clubs, Coffee Shops etc. um den Rosenthaler Platz, eine optimale öffentliche Anbindung (Straßenbahn, U-Bahn, Bus, Taxi), der fußläufig in wenigen Gehminuten erreichbare Hackesche Markt sowie der nahe gelegene, beliebte Weinbergspark ziehen Jahr für Jahr immer mehr internationale Gäste an und sorgen ganzjährig für reges Treiben.
Viele Kreative zieht es nach Berlin, die sich im angesagten Kiez niederlassen möchten. Geeignet ist die hier angebotene Büroeinheit für z.Bsp. die Bereiche: IT / Medien / Graphik / Design / Kanzlei (RA, Steuerberater) / Ingenieur-/Architekturbüro /Arztpraxis etc.
Die in der 2. Etage des kernsanierten Altbaus gelegene, repräsentative Gewerbeeinheit verfügt über 5 Büroräume (davon einer mit integriertem Küchenbereich) 2 Bäder/WCs und 2 kleine Balkone.
Ausstattung:
- Große Holzfenster mit Isolierverglasung
- Dielenfußboden bzw. Parkett (Eiche massiv)
- Opulenter Original-Deckenstuck
- Original-Altbautüren, abgebeizt/geölt
- Im Eingang/Flur freigelegtes Mauerwerk im Deckenbereich
- Attraktive Raumhöhen
- Wände gespachtelt/gestrichen
- Ein Büroraum mit Kaminofen
- Bäder/WCs (1x mit Wanne/1x mit Dusche) mit geschmackvollen weißen Wandfliesen, Terrakottafliesen auf dem Fußboden, weiße Sanitärobjekte, Handtuchheizkörper
Fahrräder von Mitarbeitern können im Hof abgestellt werden.
Die Eckdaten zusammengefasst:
Kaltmiete: EUR 3.898,00
Vorauszahlung Betriebskosten: EUR 200,00
Vorauszahlung Heizkosten: EUR 250,00
Gesamt: EUR 4.348,00
zzgl. 19% MwSt.: EUR 826,12
= EUR 5.174,12
Kaution: 3 Monatsmieten
Der Mietvertrag enthält eine Indexmietvereinbarung.
Sonstiges Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Objektangaben beruhen auf den Angaben der/des Eigentümers, eine Haftung ist ausgeschlossen, Zwischenvermietung, Irrtum, Auslassung und Änderung vorbehalten. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.