Zur Vermietung stehen zwei attraktive Gewerbeeinheiten im Herzen von Landshut, ideal für eine Vielzahl gewerblicher Nutzungen. Die Einheiten befinden sich im zweiten Obergeschoss eines repräsentativen Wohn- und Geschäftshauses in der historischen Altstadt, nur wenige Gehminuten von der Martinskirche entfernt. Die Räumlichkeiten sind flexibel gestaltbar und eignen sich besonders gut für Büros, Praxen oder Schulungszwecke. Auch andere gewerbliche Nutzungen sind denkbar und können in Absprache mit dem Eigentümer berücksichtigt werden.
Gewerbeeinheit 1:
- Fläche: 95 m²
- Raumaufteilung: Die Einheit besteht aus zwei großzügigen Hauptbereichen,
einem Vorraum sowie einer Toilette.
- Nutzung: Ehemals als Yogastudio genutzt, bietet diese Fläche eine offene und
helle Atmosphäre, die sich ideal für ähnliche oder alternative gewerbliche Zwecke
eignet.
Gewerbeeinheit 2:
- Fläche: ca. 108 m²
- Raumaufteilung: Die Einheit umfasst vier größere Räume, wobei ein Raum
zusätzlich unterteilt ist, sowie zwei separate Toiletten.
- Flexibilität: Die Raumaufteilung ist flexibel und kann auf Wunsch individuell
angepasst werden, um den Anforderungen des Mieters optimal gerecht zu
werden.
Beide Einheiten verfügen jeweils über separate Eingänge vom gemeinsamen Treppenhaus aus, was eine Einzelvermietung an verschiedene Mietparteien sowie eine kombinierte Vermietung an einen Gesamtmieter ermöglicht.
Die Gewerbeeinheiten liegen zentral in einer ruhigen Seitengasse der Landshuter Altstadt, mitten in der Fußgängerzone und unweit der Martinskirche. Im direkten Umfeld befinden sich zahlreiche Ladengeschäfte, Büros, Praxen sowie vielseitige Gastronomieangebote, die die Attraktivität des Standortes unterstreichen.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist optimal: Mehrere Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer fußläufiger Entfernung. Der Landshuter Hauptbahnhof ist in ca. 10 Minuten und der Franz-Josef-Strauß Flughafen München in etwa 30 Minuten mit dem PKW erreichbar.
Besichtigungstermine Besichtigungstermine können nach Absprache vereinbart werden.