Büro u. Werkstatt im Loft-Style

70190 Stuttgart

11,00 €
pro Quadratmeter
200 - 200 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70190 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
200 m2
Fläche teilbar ab
200 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
1c8cbf72-d9ab-4484-b1a9-60d43a0ebfde
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttowarmmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
11,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
1,50 €
provisionsfrei
offene Küche
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Wärmewert
327 kWhm2a
Baujahr
1912

Die Büroeinheit befindet sich in einem Charaktervollen Gebäude im Stuttgarter Osten. Beim Betreten des Büros fällt sofort die offene Gestaltung auf, die ein Gefühl von Weite und Freiheit vermittelt. Die Räumlichkeiten sind großzügig angelegt und bieten viel Platz für Mitarbeiter und ihre Arbeit. Die offene Gestaltung und hohen Deckenhöhen schaffen eine angenehme Arbeitsatmosphäre und fördern die Kreativität und Produktivität der Mitarbeiter. Es befindet sich zusätzlich eine Laderampe mit Hebebühne im EG, die von der Hofeinfahrt aus genutzt werden kann.

PVC- und Industrieboden ist in der gesamten Fläche verlegt.

Das hochwertige Mobiliar sowie die offene Teeküche können bei Bedarf übernommen werden.

Ausstattung

Sonnenschutz innen, Brüstungskanäle, Offene Küche, Glasfaser, Cat-7, Verkabelung, Fernwärme, Industrieboden

Lage

Das Objekt befindet sich verkehrsgünstig im Stuttgarter Osten. Es besteht eine gute Anbindung an die B10 in Richtung Esslingen und die B14 in Richtung Waiblingen. In der Umgebung finden sich ausreichend Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und eine bunte Mischung an gastronomischen Einrichtungen. Von den U-Bahn Haltestellen "Stöckach" und "Metzstraße" verkehren im 10 Minuten-Takt Verbindungen zum Stuttgarter Hauptbahnhof und nach Bad-Cannstatt, sowie Stuttgart-Wangen. Den Stuttgarter Flughafen erreicht man über die B27 und A8 in 20 Fahrminuten.

Öffentliche Stellplätze finden sich in unmittelbarer Umgebung des Objekts.

Sonstiges

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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.