Zur Vermietung steht eine Büroeinheit mit besonderem Charme in der Hochparterre eines denkmalgeschützten Stadtpalais mit 6 Büroräumen. Die Büroeinheit besticht durch ihren sehr repräsentativen Eingang sowie den hohen Decken in den hellen, eckig geschnittenen Büros und dem Warte-/Empfangsbereich. Der Hugo-Junkers-Park, der durch sein besonderes Flair zum Verweilen einlädt, ist fußläufig zu erreichen.
Da es sich im Sinne der EnEV 2014 gemäß § 16 Absatz 5 um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt, ist ein Energieausweis nicht erforderlich.
+ DSL mit bis zu 250 MBit/s und CAT 7 Verkabelung
+ Deckenhöhe ca. 3 m
+ Fußboden- und Brüstungskanäle
+ Einbauschränke
+ Steinboden im Eingangsbereich, Vinylboden in Holzoptik
+ Down-Lights
+ Abstell-/ Archivräume
+ Teeküche (ohne Kühlschrank, ohne Spülmaschine)
+ Separate Damen und Herren WC-Anlage
+ Außenterrasse (Exklusive Nutzung des Außenbereichs)
Aufteilung:
Hochparterre + Souterrain ca. 242 m²
Hochparterre
Sehr repräsentativer, großzügiger Eingangsbereich, Warte-/Empfangsbereich, 3 Büroräume mit einer Größe von jeweils ca. 20 m² bis 30 m², 1 Sekretariat, WC-Anlage mit Dusche, großzügige Außenterrasse, Archivmöglichkeiten in der Einheit sowie im Souterrain.
Souterrain
Teeküche mit Anschlüssen, Sozialraum, klimatisierter Serverraum, getrennte D & H WC mit Dusche sowie Einbauschränke
Die Büroeinheit befindet sich gegenüber des Hugo-Junkers-Gymnasium. Das Amtsgericht ist in ca. 2 Minuten fußläufig zu erreichen, die Autobahnauffahrt zur A61 mit Anschluss an die Autobahnen A52, A46 und A57 erreichen Sie in nur 8 Minuten. Eine Haltestelle der Buslinien 016/019 mit Anbindung an den Hauptbahnhof befindet sich fußläufig ca. 1 Minute, die Haupteinkaufsstraße "Stresemannstraße" ca. 6 Minuten entfernt.
Sonstiges
Hinweise zum Angebot:
+ Der angegebene Mietpreis versteht sich zuzüglich Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung.
+ Das von uns unterbreitete Angebot und die hierin enthaltenen Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.