Büroflächen in Vaihingen/- Möhringen

70567 Stuttgart

Miete:
Preis auf Anfrage
151 - 2.506 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70567 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
2.506 m2
Fläche teilbar ab
151 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
aca1adb9-5aab-4c15-9357-1963084a0720
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttowarmmieten
provisionsfrei
provisionsfrei
Baujahr
1979

Das Bürogebäude im Albstadtweg 6 in Stuttgart-Möhringen besticht durch seine moderne, weiße Fassade und großen Glasflächen, die für viel Tageslicht sorgen. Die Architektur des Gebäudes ist klar und funktional, mit einer begrünten Fassade, die eine angenehme Atmosphäre schafft. Die Büros sind hell und geräumig, bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten und sind mit moderner IT-Infrastruktur ausgestattet. Im Erdgeschoss befindet sich ein praktisches Sektionaltor. Die Umgebung des Gebäudes ist gepflegt, mit grünen Außenbereichen und guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie die Autobahn A8. Zahlreiche Parkmöglichkeiten sind vorhanden, sowohl in einer Tiefgarage als auch auf Außenstellplätzen.

Lage

Die Immobilie profitiert von ihrer attraktiven Lage im Stadtteil Vaihingen. Die unmittelbare Nähe zur Autobahnauffahrt ermöglicht schnellen Zugang zu wichtigen Verkehrspunkten wie dem Flughafen- und Messegelände. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten erreichbar, was regionale und überregionale Verbindungen erleichtert. Die Umgebung des Objekts bietet eine erstklassige Infrastruktur: Die U-Bahnhaltestelle "SSB-Zentrum" ist nur wenige Gehminuten entfernt, und mehrere Bushaltestellen befinden sich in der Nähe. Zudem gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants in der Umgebung, die den täglichen Bedarf abdecken.

Sonstiges

Sonstiges Noch nicht das Richtige? Wir führen weitere Objekte im Großraum Stuttgart. Sprechen Sie mit unseren Beratern. Gemeinsam finden wir Ihr Wunschobjekt! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
 
Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.