Büroflächen mit Blick ins Ländle

70736 Fellbach

8,50 €
pro Quadratmeter
1.913 - 1.913 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70736 Fellbach
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
1.913 m2
Fläche teilbar ab
1.913 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
dc549040-bdbd-423c-98f1-367a1375cf0c
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttowarmmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
8,50 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
2,00 €
Aufzug
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Baujahr
1972
Kfz-Stellplatz
5
Parkmöglichkeiten insgesamt
5

Die Büroflächen befinden sich in einem markanten Büro- und Geschäftshaus in Fellbach, direkt an der Höhenstraße. Die großzügigen Fensterfronten schaffen in den jeweiligen Etagen ein helles und angenehmes Raumklima. Ein außen liegender Sonnenschutz, eine Teeküche, Kabelkanäle sowie eine Cat Verkabelungen zählen zur weiteren Ausstattung der Flächen. Die Etagen können bequem über zwei vorhandene Personenaufzüge erreicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit zur Mitbenutzung des hauseigenen Bistros. Der Ausbau der Flächen kann nach Absprache flexibel nach den Wünschen des zukünftigen Mieters gestaltet werden. Komplettiert wird das Flächenangebot durch den Vorteil in den oberen Etagen eine schöne Weitsicht über Fellbach genießen zu können.
Die Büroflächen sind zudem ab 165 Quadratmeter teilbar.

Ausstattung

Personenaufzug, Standardausstattung, Ausbau nach Mieterwunsch, Sonnenschutz außen, Cat-7, Teppichboden, Außenstellplätze, , Sofort bezugsfrei

Lage

Das Bürogebäude befindet sich in der Stadt Fellbach, nahe der nordöstlichen Stadtgrenze von Stuttgart. Aufgrund der vorteilhaften Lage und über die in der Nähe befindlichen Bundesstraßen B14, B29 sowie B10 ist der Standort bestens an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Der S-Bahnhof mit den Verbindungen S2 und S3 als auch U-Bahnhaltestellen mit den Verbindungen U1 und U16 lassen sich in nur weniger Minuten erreichen.

Sonstiges

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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.