Das Gebäude in der Heilbronner Straße 123 in Stuttgart ist ein zweistöckiges Bürogebäude. Mit seiner modernen Architektur und neu gestalteten Büroausstattung bietet das Gebäude eine erstklassige Arbeitsumgebung für Unternehmen verschiedener Branchen. Die zentrale Lage sorgt für eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung und Nähe zu wichtigen städtischen Einrichtungen sowie zahlreichen gastronomischen und kulturellen Angeboten.
Verkabelung: Glasfaserkabelanschluss
UG: Lager (13qm, 14qm, 28qm),
EG: Büro 312qm,
1.OG: Büro (415qm und 358qm),
Verkabelungsart: Fensterbankkabelkanäle /Hohlraumboden
Heizung: Fernwärme
Kühlung: Spitzenlastkühlung
Bodenbelag: Laminat
Sonnenschutz: Außenjalousien, elektrisch bedienbar, mit Windwächter
Aufzug: 6 Personenaufzüge
Teeküche: vorhanden
Raumaufteilung: variabel
Kühlung: nach Vereinbarung
Unverbindliche Visualisierung des Gebäudes!
Personenaufzug, einfache Ausstattung, Teppichboden, Aluminiumfenster, Einbauküche, Nach Vereinbarung, TG-Stellplätze, Außenstellplätze, Gewerbe
Die Heilbronner Straße ist eine der Hauptverkehrsadern Stuttgarts und verläuft durch den Stadtteil Stuttgart-Nord, in der Nähe des Europaviertels. In direkter Umgebung finden sich zahlreiche Bürogebäude, Einkaufszentren, Restaurants und Cafés, was die Gegend lebendig und geschäftig macht. Die unmittelbare Nachbarschaft ist geprägt von einer Mischung aus Wohn- und Geschäftshäusern.
Öffentliche Verkehrsmittel: In der Nähe der Heilbronner Straße 123 befinden sich mehrere U-Bahn- und S-Bahn-Stationen, darunter die Haltestellen Stadtbibliothek (U-Bahn) und Hauptbahnhof (U- und S-Bahn). Diese bieten schnelle Verbindungen zu verschiedenen Teilen der Stadt und der Region.
Straßenverkehr: Die Lage an einer Hauptstraße ermöglicht eine einfache Anfahrt mit dem Auto. Es gibt direkte Verbindungen zur Bundesstraße B27 und zur Autobahn A81, die schnellen Zugang zu umliegenden Städten und Regionen bietet.
Fahrradwege: Stuttgart entwickelt kontinuierlich seine Infrastruktur für Radfahrer. Entlang der Heilbronner Straße und in der näheren Umgebung gibt es gut ausgebaute Radwege.
Sonstiges
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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.