Büroräume im Bürokomplex "Paul und Mary" - Filderstadt

70794 Filderstadt

9,50 €
pro Quadratmeter
344 - 344 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70794 Filderstadt
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
344 m2
Fläche teilbar ab
344 m2
Etage
1
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
bfa86741-db76-4bcf-86cf-e82f553df0aa
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttowarmmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
9,50 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
2,50 €
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Gültig bis
2026-02-26
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
8.2 kWhm2a
Wärmewert
73.4 kWhm2a
Baujahr
1990
Kfz-Stellplatz
25
Parkmöglichkeiten insgesamt
25

Das Bürogebäude in Filderstadt bietet helle Büroflächen, welche sich aufgrund von regelmäßig durchgeführten Renovierungen in einem sehr guten Zustand befinden. Zur Ausstattung der Flächen zählen Teppichbodenbeläge sowie moderne Teeküchen und getrennte Sanitärbereiche. Die Verkabelungen in den Räumen verlaufen über Brüstungskanäle. Des Weiteren ist ein Glasfaseranschluss vorhanden. Alle Büroflächen sind komfortabel über einen Personenaufzug zu erreichen und verfügen über einen außen- sowie innenliegenden Sonnenschutz. Die Außenbereiche der Gebäude wurden zum Teil modernisiert und bieten Aufenthaltsbereiche in angenehmer Atmosphäre. Eine großzügige Auswahl an Außen- sowie TG-Stellplätzen ist ebenfalls gegeben.

Lage

Das Bürogebäude befindet sich im Gewerbegebiet von Filderstadt-Bonlanden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist in nur zwei Gehminuten zu erreichen. Das Büro befindet sich zudem gut gelegen nahe der A 8, wodurch ein schnelles Erreichen der umliegenden Städte ermöglicht wird. Restaurants sowie Einkaufsmöglichkeiten, wie beispielsweiße das direkt angrenzende EDEKA E-Center sind ebenfalls bequem zu Fuß zu erreichen. Nur 8 Minuten mit dem Auto benötigt man zudem zum Flughafen Stuttgart.

Sonstiges

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Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.