Wichtig: Erstanfragen bitte nur schriftlich.
Der Auftraggeber veräußert einen Teil seines Grundstückes zur Bebauung in 2. Reihe.
Verkauft wird auch eine Fläche zur Straße, so dass eine eigene Einfahrt realisiert werdenkann. Die Größe nach erfolgter Vermessung sollte min. 500qm sein (Skizze mit Fläche imExposé). Die bestehende Bepflanzung kann entfernt werden oder alternativ als bereitsexistierender Sichtschutz genutzt werden. Das Grundstück unterliegt keinem
Bebauungsplan und man muss sich lediglich an der Nachbarbebauung orientieren. Diesegibt auch die maximale Bautiefe vor. Eine entsprechende Linie im Plan dient zur
Orientierung der maximalen Bebauung. Somit kann das Grundstück nur im vorderen
Bereich bebaut werden und im hinteren Bereich steht ein großer Garten zur verfügung..
Die Käuferseite hat die Kosten der Vermessung, Eintragung und Erschließung zu tragen.Die Bauprüfung und Baugenehmigung obliegt natürlich ebenfalls der Käuferseite.
Wir laden Sie auf ein persönliches Gespräch mit der Verkäuferseite vor Ort ein, um Detailszu besprechen.