In einem kleinen Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohneinheiten stehen die beiden Erdgeschoßwohnungen zum Verkauf. Es handelt sich um eine 2- und eine 3-Raum-Wohnung mit Küche, Bad, Gäste-WC und einer Terrasse. Das Wohngebäude wurde 1994 auf einem Erbpachtgrundstück errichtet. Der Erbpachtvertrag aus dem Jahre 1993 wurde für 99 Jahre abgeschlossen. Der jährliche Erbpachtzins beträgt 590,04 €.
Neben den Terrassen können die Bewohner Gartenflächen nutzen, die als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind.
Nach einem behobenen Leitungswasserschaden wurden Fußbodenbeläge und die Tapeten größtenteils entfernt. Da beide Wohnung momentan frei sind, bietet sich die interessante Alternative, beide Einheiten zu einer großen Wohnung mit Terrasse und Garten zu vereinigen. Dazu sind allerdings Umbauarbeiten notwendig, da Raumaufteilungen verändert und ein Wanddurchbruch ausgeführt werden müssen.
Die nordöstlich von Chemnitz gelegene Stadt Frankenberg gehört zum Landkreis Mittelsachsen und zählt aktuell ca. 14.000 Einwohner. Mit der guten Verkehrsanbindung mittels Bahn und Straße, war sie schon im vergangenen Jahrhundert ein beliebter Wohnort für Familien, die der Hektik der Industriestadt Chemnitz entfliehen wollten. In den Jahren nach 1990 entstand im heutigen Ortsteil Mühlbach ein großes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern. Das Zschopautal und die waldreiche Hügellandschaft des Erzgebirgsvorlandes laden als Ausflugsziele zur Erholung in der Natur ein.
Ebenfalls von großer Bedeutung für die Stadt ist die große Bundeswehr-Kaserne, deren Ursprung bis ins Jahr 1913 zurückgeht. Hier ist auch der Standort der Sportfördergruppe der Bundeswehr, zu der bekannte Sportler wie z. B. Biathletin Denise Herrmann, Skispringer Richard Freitag, der mehrfache Weltmeister in der Nordischen Kombination Eric Frenzel oder Kugelstoßerin Christina Schwanitz gehören. Seit 2021 darf Frankenberg die offizielle Bezeichnung Garnisonsstadt führen.
Sonstiges
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Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz. Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, "...die Vertragsparteien des Kaufgegenstandes zu identifizieren, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind". Aus diesem Grund bitten wir Sie, spätestens zur Notarbeauftragung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten feststellen zu können.
Stichworte
Nutzfläche: 12,00 m², vermietbare Fläche: 138,00 m², Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 2, Anzahl Terrassen: 2