Charmante, 2,5-Zimmer-Wohnung in ruhiger Toplage von Weinheim

69469 Rhein-Neckar-Kreis

950,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2,5
Zimmer
50,22 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
69469 Rhein-Neckar-Kreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Souterrain, Wohnung
Zimmer
2,5
Wohnfläche
50,22 m2
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
01.11.2024
Bonitätsnachweis
Online-ID
154367528
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
950,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
standard
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Baujahr
1994
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Diese entzückende teilmöblierte 2,5-Zimmer Wohnung erwartet Sie in einer ruhigen und begehrten Lage von Weinheim. Mit einer charmanten Ausstattung und einer warmen Atmosphäre bietet sie das ideale Ambiente für Komfort und Gemütlichkeit. Die Wohnung besticht durch ihre optimale Raumaufteilung, die eine behagliche Wohnatmosphäre schafft. Ein helles Wohnzimmer lädt zum Entspannen ein, während die moderne Küche mit allen notwendigen Geräten ausgestattet ist und Ihnen Freude am Kochen bereiten wird. Das separate Schlafzimmer und ein zusätzliches halbes Zimmer bieten genügend Platz für Ihre individuellen Bedürfnisse, ob als Arbeitszimmer, Gästezimmer oder Ankleide. Die Lage dieser Wohnung ist unschlagbar: Ruhig gelegen und dennoch nur ein paar Gehminuten von Geschäften, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt. Weinheim bietet eine reizvolle Umgebung mit zahlreichen Freizeitmöglichkeiten und einem lebendigen kulturellen Leben. Die Gesamtmiete ist pauschal 1050 Euro!

Ausstattung

*Einbauküche *kleine Terrasse *große Fenster *Waschmaschine *Stellplatz

Lage

Weinheim ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis im Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland. Die Stadt liegt etwa 15 Kilometer nördlich von Heidelberg und etwa 10 Kilometer östlich von Mannheim. Weinheim erstreckt sich malerisch am Rande des Odenwaldes und ist bekannt für seine historische Altstadt, seine schönen Weinberge und die Nähe zum Fluss Neckar. Die Lage Weinheims am Übergang zwischen der Oberrheinischen Tiefebene und dem Odenwald verleiht der Stadt eine reizvolle landschaftliche Umgebung. Weinheim wird oft als "Zwei-Burgen-Stadt" bezeichnet, da die Ruinen der mittelalterlichen Wachenburg und der Windeck-Burg markante Wahrzeichen sind, die hoch über der Stadt thronen. Die Stadt ist auch für ihre vielfältige Kulturlandschaft bekannt, die von historischen Gebäuden über Parks und Gärten bis hin zu verschiedenen kulturellen Veranstaltungen reicht. Darüber hinaus bietet die Umgebung von Weinheim zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Weinproben in den umliegenden Weinbergen. Insgesamt ist Weinheim eine charmante Stadt, die Geschichte, Kultur und Natur harmonisch miteinander vereint und Besuchern eine angenehme Atmosphäre bietet.

Sonstiges

Rechtliche Hinweise: Die tatsächliche Ausführung kann von den abgebildeten Ansichten und Grundrissen geringfügig abweichen. Die Darstellungen können noch variabel verändert oder angepasst werden. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber*in zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Brockhaus GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.