Charmantes Einfamilienhaus im Herzen von Langenau !

89129 Langenau

495.000,00 €
Kaufpreis
4,5
Zimmer
130 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
89129 Langenau
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
4,5
Grundstück
233 m2
Wohnfläche
130 m2
Etagenanzahl
3
Immobilienwert
Online-ID
62757335-b7c5-4e38-a543-e4473e6a2e46
Kauf­preis
495.000,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Kamin
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
unterkellert
Garage
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
302.73 kWhm2a
Gültig bis
2034-08-03
Aus­stell­datum
04.08.2024
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1957
Baujahr laut Energieausweis
1957
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Objektbeschreibung Charmantes Einfamilienhaus in ruhiger Lage - mitten in der Stadt. Das schöne Dachstudio und eine großzügige Terrasse mit Terrassenüberdachung erweitern den Raum zum Wohlfühlen.
Tolle Zanussi Markeneinbauküche mit Spülmaschine, Cerankochfeld, Dunstabzug, Kühl- Gefrierkombination, Backofen (im Kaufpreis enthalten!!)

Bauweise: massiv. Freistehendes Einfamilienhaus. Dachausbau renoviert und isoliert, Heizung und Elektroinstallation komplett modernisiert 2014.
Zusätzlich neue Renovierung der Räume, Bad, Parkettböden, etc. Jahr 2020
Heizung: energieeffiziente Gasbrennwerttechnik, Baujahr 2014.
Vom Essbereich gelangen Sie ebenerdig auf die großzügige, sonnige überdachte Terrasse. Im OG gibt es zusätzlich einen Balkon mit Südausrichtung.
1 Garage, 1 Aussenstellplatz

Ihr Glasfaser- Hausanschluss:
Dank modernster Glasfaser- Technologie ist ihr neues Zuhause zukunftssicher ! Im Homeoffice sicher arbeiten oder einfach Ultraschnell surfen. Freuen Sie sich auf zuverlässiges, stabiles Highspeed Internet.
Der Hausanschluss ist für 2025 geplant. Raumaufteilung Erdgeschoss: Wohn-/ Esszimmer, Küche, Gäste WC, Hauswirtschaftsraum mit Anschlüsse für Waschmaschine, Trockner, etc.
Terrasse überdacht
Obergeschoss: Schlafzimmer, Kinderzimmer, Tageslichtbad mit Badewanne, sep. Dusche und WC
Dachgeschoss: ausgebaut als helles Dachstudio mit sichtbaren Balken

Lage

Das Objekt befindet sich in ruhiger und zentraler Innenstadtlage.

Stadt Langenau (mit den Stadtteilen Albeck, Göttingen und Hörvelsingen)

Mit rund 15.000 Einwohnern ist das württembergische Langenau eine der größten Städte im Alb-Donau-Kreis. Sie liegt idyllisch am Rande der schwäbischen Alb und bietet attraktive Einkaufsmöglichkeiten. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen, z.B. in die 17?km entfernte Universitätsstadt Ulm.
Langenau liegt zentral zwischen Stuttgart und München. Verkehrsgünstiger, direkter Autobahnanschluss an die A7 (Würzburg-Lindau / Bodensee) und A8 (Stuttgart-München).
Der Anschluss an das Schienennetz Ulm-Heidenheim-Aalen mit einem eigenen Bahnhof in Langenau garantiert eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

Acht städtische Kindergärten, Grundschulen, Realschule, Gymnasium und weitere Bildungseinrichtungen bieten zukunftsfähige Perspektiven für die Familie.
Hinzu kommt ein hervorragendes Angebot an Arztpraxen, Apotheken, Klinik / Gesundheitszentrum, uvm.

Die Lage am Rande der schwäbischen Alb und des stimmungsvollen Donaurieds sowie die unmittelbare Nähe zum idyllischen Lonetal verleihen Langenau einen hohen Freizeitwert. Langenau verfügt über ein zentral gelegenes
Hallen- und Freizeitbad. Der Stadtpark Wörth mit Mühlrad ist ein Erholungsraum im Herzen von Langenau.
Über achtzig Vereine bieten Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme in den Bereichen Sport, Kultur, Natur, Kirche
und Soziales.

Sonstiges

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Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes:
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Inhaber:

Rainer K. Vogel
Bankkaufmann, Staatl. gepr. Betriebswirt

Firmensitz :Langenau

Registergericht: Ulm HRA 2798

Umsatzsteuer-ID-Nr. DE130830974

Gewerbeerlaubnis: Stadt Langenau, Gewerbeamt, Marktplatz 1,89129 Langenau


VVL Verwaltungsverband Langenau, Ordnungsamt, Kuftenstr. 1, 89129 Langenau

Aufsichtsbehörde: zugelassener Immobilienmakler nach § 34c GewO

IHK Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95- 101, 89073 Ulm

Verbraucherinformation:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden

http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Marken ®

® Vogelsche Gutsverwaltung e.K. und das Logo (Wappen) ist eine eingetragene Marke von Rainer K. Vogel Langenau
® Schießkino am Lonetal und das Logo ist eine eingetragene
Marke von Rainer Vogel, Langenau
® Restaurant Platzbock und das Logo ist eine eingetragene
Marke von Rainer K. Vogel, Langenau



Auch wenn dies an den jeweiligen Stellen nicht als solches gekennzeichnet ist, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.


Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Makler Vogel’sche Gutsverwaltung e. K., Wasserstrasse 14, 89129 Langenau, Telefon: 07345/919583, Email: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er an den Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten also bereits eine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe zu zahlen.









VOGELSCHE GUTSVERWALTUNG e.K.

Inhaber: Rainer K. Vogel

Altes Schulhaus an der Ach

Wasserstr. 14
89129 Langenau

Tel.+49 (0) 7345 919583
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E-Mail: [email protected]














AGB |Allgemeine Geschäftsbedingungen


VOGELSCHE GUTSVERWALTUNG e. K.

Alle Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen im Auftrag Dritter. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Der Makler ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Er gibt nur ungeprüfte Mitteilungen weiter,
für deren Richtigkeit er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und kommt der Dritte hierdurch zu einem Vertragsabschluss, so schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
Hat der Auftraggeber von der durch uns nachgewiesenen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits Kenntnis, so muss er uns dies unverzüglich schriftlich mitteilen.
Der Auftraggeber gibt uns unverzüglich die erfolgreichen Unterlagen (z. B. Pläne, Mietverträge, Versicherungsunterlagen) und Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände (z. B. Aufgabe der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht, Änderung der Kondition), die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren.
Der Auftraggeber hat die Obliegenheit, vor Abschluss des in Aussicht genommenen Vertrages bei uns rückzufragen, ob wir den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt haben. Verletzt er diese Pflicht, so kann er uns nicht entgegenhalten, er habe von unserer Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.
Wir können auch jederzeit für den anderen Vertragspartner tätig werden.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages entsteht unsere Provisionsforderung in ortsüblicher Höhe. Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst nach Ende des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Die Provision ist zuzüglich der MwSt. in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sofort fällig, auch ohne weiteres Anfordern. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis einschließlich Nebenleistungen, auch wenn sie einem Dritten zugutekommen, im Falle eines Mietvertrages aus der Monatsmiete; maßgeblich ist jeweils der Bruttobetrag.
Kommt an Stelle des beabsichtigten Geschäftes ein Anderes mit dem gleichen wirtschaft- lichen Ergebnis zustande, wird die Maklerprovision gleichfalls gemäß Ziffer 8 fällig.
Bei allen direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist der Auftraggeber verpflichtet, auf uns ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vom Zustande- kommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und uns nach Aufforderung eine Abschrift des Kaufvertrages, Versteigerungsprotokolls, usw. zur Einsicht vorzulegen. Für Verträge, die später als ein Jahr nach Ende des Maklervertrages zustande kommen, gilt dies nur, wenn der Makler ein berechtigtes Interesse geltend macht.
Die Unwirksamkeit oder teilweise Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist unser Sitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist unser Sitz, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland allgemeinen Gerichtsstand hat.



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Stichworte Zustand: renoviert, saniert Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung