Charmantes, kompaktes Büro im 3. Obergeschoss im Herzen von Stuttgart

70173 Stuttgart

25,00 €
pro Quadratmeter
47,31 - 47,31 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70173 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
47,31 m2
Fläche teilbar ab
47,31 m2
Etage
3
Bonitätsnachweis
Online-ID
2d312121-55af-4fd1-b893-80d47b300180
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
25,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
5,00 €
Aufzug
Balkon / Terrasse
provisionsfrei
Heizungsart
Zentralheizung

Das Objekt in der Kirchstraße verfügt über eine attraktive Gewerbeeinheit, die ein kompaktes und funktionales Büro im 3. Obergeschoss umfasst. Dieses Büro besticht durch helle Räume und ist ideal für kleine Unternehmen oder Start-ups. Die zentrale Lage sorgt für hohe Sichtbarkeit und bietet eine ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, wodurch Kunden und Mitarbeitende das Büro optimal erreichen können.

Ausstattung

- Die Fläche wird vollständig modernisiert
- Schallschutzfenster
- privater Balkon




Personenaufzug, Standardausstattung, Bodenbelag nach Wunsch, Sonnenschutz außen, Deckenbeleuchtung, Teeküche, Fernwärme, Zentralheizung, Nach Vereinbarung, Brüstungskanäle, Kunststoffboden

Lage

Das Objekt befindet sich in zentraler Lage in Stuttgart, nur wenige Minuten von der Königstraße, der Hauptgeschäftsstraße der Stadt, entfernt. Die Umgebung bietet eine hohe Fußgängerfrequenz und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants sowie kulturelle Einrichtungen. Der öffentliche Nahverkehr ist in unmittelbarer Nähe, mit U-Bahn- und Busstationen, die eine schnelle Anbindung an den Hauptbahnhof und andere Stadtteile gewährleisten. Die Lage ist ideal für Unternehmen, die eine gut erreichbare Adresse inmitten einer lebendigen und gut angebundenen Umgebung suchen.

Sonstiges

Sonstiges Noch nicht das Richtige? Wir führen weitere Objekte im Großraum Stuttgart. Sprechen Sie mit unseren Beratern. Gemeinsam finden wir Ihr Wunschobjekt! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.