Charmantes und saniertes Innerortshaus in ruhiger Lage

97277 Neubrunn

219.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
112 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
97277 Neubrunn
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
5
Grundstück
430 m2
Wohnfläche
112 m2
Zustand
vollsaniert
Immobilienwert
Online-ID
21d7e31f-9396-4447-bfa1-614ef340663b
Kauf­preis
219.000,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
Einbauküche
Parkmöglichkeit
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
2
Parkmöglichkeiten insgesamt
2

Liebevoll saniertes Innerortshaus in ruhiger Wohnlage von Neubrunn.
Hier ist schon fast alles saniert.
-Dach ist gedämmt und neu eingedeckt
-Fassade ist gedämmt und neu gestrichen
-die Fenster wurden 1999 getauscht
-das Bad wurde 2019 saniert
-Elektrik ist größtenteils erneuert
-Heizung wurde Anfang 2024 getauscht
Die 5 hübschen und für ein Innerortshaus typische Zimmer sind auf zwei Etagen verteilt. Wobei das Dachgeschoß noch zusätzlich mit genutzt werden kann. Eine große Terrasse und ein großer Innenhof stehen zur Verfügung. Weiterhin gibt es ca. 122 m² Staufläche. Das Haus macht einen sehr guten Eindruck und kann ohne weiteren Aufwand zeitnah bezogen werden.

Lage

Ruhige Nebenstraße nahe Ortskern

Sonstiges

EnEV 2014, § 16a Pflichtangabe EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
Stichworte Sonstiges: frei werdend