Charmates Zweifamilienhaus mit vielfältigen Möglichkeiten
**Wohnung 1 (Erdgeschoss)**
Die Erdgeschosswohnung bietet eine Fläche von 143 m² und umfasst einen Flur, einen Treppenraum, sechs Zimmer, eine Küche sowie ein WC.
**Wohnung 2 (Obergeschoss)**
Die Wohnung im Obergeschoss erstreckt sich über ca. 100 m² und beinhaltet einen Treppenraum, einen Flur, ein Badezimmer, eine Küche und drei Zimmer.
**Sanierungen und Renovierungen**
Im Jahr 2005 wurde die Heizungsanlage auf Öl umgestellt, und der Brenner wurde im Jahr 2020 erneuert. Das Dach, bestehend aus Walm- und Pultdach mit Gauben, wurde 2015 mit einer hochwertigen Naturschieferdeckung erneuert.
Weitere Details nur auf Anfrage
Hinweis Denkmalschutz:
-Vorteile im Überblick.
Denkmalimmobilien bieten hohe Sicherheit, Inflationsschutz, Denkmalschutz-Steuervorteile, hohe Renditen und eine sichere Einkommensquelle im Alter. Sie sind weniger stark von Konjunkturzyklen abhängig als andere Anlageformen
Anlassbezogen möchten wir erneut auf die Bestätigung der Widerrufsbelehrung hinweisen. Informationen über ein Objekt werden nur bereitgestellt, wenn die entsprechenden persönlichen Angaben, einschließlich Anschrift und Telefonnummer, vorliegen. Interessenten, die diesen Bedingungen nicht entsprechen möchten, sollten von einer Anfrage absehen. Ausnahmen werden ebenfalls nicht mehr gewährt. Darüber hinaus bitten wir um eine höfliche und respektvolle Kommunikation.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen, um die Widerrufsbelehrung zu bestätigen.
Rückweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz, und gehört zur Verbandsgemeinde Baumholder.
Die Gemeinde zeichnet sich durch ihre ländliche Umgebung aus, die eine ruhige Wohnatmosphäre sowie malerische Naturlandschaften bietet.
In Rückweiler stehen den Bewohnern ein Kindergarten sowie ein Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung. Im Süden der Gemeinde verläuft die Bundesautobahn 62, und in Heimbach befindet sich ein Bahnhof an der Bahnstrecke Bingen–Saarbrücken.
Besichtigungstermin
Nach Vereinbarung
Exposé nur mit Widerrufsbelehrung!
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Zur Gültigkeit muss die Adresse des Interessenten angegeben werden.
Sonstiges
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.