Dachgeschosswohnung in beliebter Lage zu vermieten!

18273 Güstrow

490,00 €
Warmmiete
2,5
Zimmer
60 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
18273 Güstrow
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Wohnung
Zimmer
2,5
Wohnfläche
60 m2
Etage
2
Zustand
vollsaniert
Bonitätsnachweis
Online-ID
40978a13-c00e-40f5-9056-f6c0473b161b
Quelle
www.immowelt.de
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
840
Warm­miete
490,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
70,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
Altbau
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
153.7 kWhm2a
Gültig bis
2028-09-03
Aus­stell­datum
04.09.2018
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1924
Baujahr laut Energieausweis
1924
Heizungsart
Etagenheizung

Bei dem Haus handelt es sich um ein sehr gepflegtes Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1924. Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss. Der Hofbereich um hinteren Bereich des Hauses steht allen Mietern zur Verfügung. Ihre Waschmaschine kann im Waschraum des Kellers angeschlossen werden. Jeder Mieter verfügt über einen eigenen Mieterkeller.

Ausstattung

- Gasetagenheizung
- Warmwasser über Durchlauferhitzer
- großes Wohnzimmer
- gefl. Wannenbad mit Fenster
- kein Durchgangszimmer
- Vinylboden in Wohnräumen, Flur + Küche
- frisch renovierte freundliche, helle Räume
- Keller vorhanden

Lage

Die Hagemeister Straße befindet sich im beliebten Schweriner Viertel der Stadt Güstrow. Diese Lage bietet eine gute Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Kitas, Schulen, Bushaltestellen befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt.

Der 480 ha große Inselsee ist in 10 Autominuten zu erreichen und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie z.B. wandern, schwimmen, angeln, ect.. Für die kleinen und großen Mieter bietet aber auch der nahegelegene Wildpark auf 200 ha Parkfläche Erlebniswelten, Erkundungspfade und ganzjährige Veranstaltungen und viele Möglichkeiten einheimische Tiere zu beobachten.

Sonstiges

Sonstiges Bitte beachten Sie, dass die HEIZKOSTEN auf Grund der Gastherme NICHT IN DER MIETE ENTHALTEN SIND. Diese zahlen Sie als monatlichen Abschlag an das Versorgungsunternehmen.