Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit ca. 64 m² besticht durch ihren Altbaucharme und moderne Annehmlichkeiten. Sie verfügt über ein großzügiges Tageslichtbad mit großer Dusche und eine praktische Abstellkammer im Treppenhaus. Der Garten- und Terrassenbereich steht zur alleinigen Nutzung zur Verfügung und bietet eine perfekte Rückzugsmöglichkeit im Freien. Die hohen, stuckverzierten Decken und die originalen Kassettentüren unterstreichen den besonderen Charme der Wohnung. Alte Holzdielen- sowie Pitchpineböden sorgen für ein gemütliches Ambiente, während der Terrazzoboden dem Raum zusätzlich Charakter verleiht. Eine Einbauküchenzeile steht kostenfrei zur Nutzung bereit.
- 2 Zimmer - Einbauküche - modernes Duschbad mit Handtuchtrockner - eigener Hauswirtschaftsraum - Reichliche Historische Elemente wie Stückdecken und Dielenböden - Eigene Terrasse im Hof
Diese Wohnung liegt im Herzen und in bester Lage der Bonner Altstadt. Sowohl die Bonner Fußgängerzone / die Bonner City - als auch die Rheinpromenade sind in ca. 5 Fußminuten erreichbar. Die umliegende Infrastruktur ist hervorragend. Alle wichtigen Dinge des täglichen Bedarfs, wie z.B. Ärzte, Apotheken, Drogerien und Supermärkte (Rewe), Cafés, sind nur wenige Schritte entfernt. Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen befinden sich in näherer Umgebung. Institute der Uni Bonn verschiedenster Fachrichtungen liegen sofort um die Ecke. In direkter Nähe befinden sich ebenso das Hauptgebäude/Verwaltung der Universität Bonn. In 5 Minuten sind Sie fußläufig im Bonner-Zentrum. In wenigen Minuten erschließt sich dem motorisierten Verkehrsteilnehmer über die A565, A555, A559, A3 der Köln-Bonner Raum.
Bezug: Der Bezug ist ab 01.01.2025 möglich. Es soll ein 2-jähriger Kündigungsausschluss vereinbart werden. Kaution: Die Kaution beträgt € 2.474,--. Mietpreis: Die monatliche Gesamt-Kaltmiete beträgt € 1.237,--. Eine Einbauküche ist im Mietpreis enthalten! Die Nebenkosten belaufen sich auf monatlich € 280,-- (inkl. Gas, zzgl. Strom). Die Miete liegt um mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies ist gem. § 556g BGB (Mietpreisbremse) zulässig, da die Vormiete bereits € 1.237,-- € betragen hat.