Dieser denkmalgeschützte Resthof wurde 1909 in massiver Bauweise errichtet und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Grundstück bemisst eine Größe von ca. 2875 m². Die weißen Kunststofffenster mit Isolierverglasung stammen überwiegend aus dem Jahr 1993. Die Immobilie verfügt über eine Wohnfläche von ca. 130 m². Im Außenbereich finden Sie diverse Nebengebäude für Fahrzeuge und Anhänger sowie eine große Blockhütte.
Aufteilung
Erdgeschoss: Flur | Küche | Schlafzimmer | Wohnzimmer | Zimmer | Waschküche | zweiter Flur | Hochkeller | Badezimmer mit Dusche | Badezimmer mit Badewanne und Dusche | Waschküche | Scheunentrakt
Obergeschoss: Flur | Zimmer | Abstellraum
+ sanierungsbedürftiger Allgemeinzustand
+ Denkmalschutz
+ mehrere Nebengebäude
+ große Blockhütte
+ Kunststofffenster mit Isolierverglasung
+ zwei Bäder
+ Gasheizung von 2015
+ teilweise Elektroheizung
Dieses Einfamilienhaus befindet sich in der Ortschaft Halbemond. Gute Verkehrsanbindungen nach Hage und Norden. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Apotheken und Ärzte finden Sie in ca. 5 KM Entfernung.
Sonstiges
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben der Verkäuferin bzw. des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Bindend ist ausschließlich der geschlossene Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Weiterhin kann keine Gewähr für die baurechtlichen Genehmigungen, für mögliche Baulasten und für sonstige Lasten und Beschränkungen übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten. Wir weisen auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin - durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die EDEN & WISKE Immobilien OHG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Terrassen: 1