Denkmalgeschütztes, modernisiertes Fachwerkhaus zu verkaufen

36284 Hohenroda

80.000,00 €
Kaufpreis
6
Zimmer
120 - 120 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
36284 Hohenroda
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
6
Grundstück
322 m2
Wohnfläche
120 m2
Fläche teilbar ab
120 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
52dc5598-417d-4bab-9774-46be7ff68825
Kauf­preis
80.000,00 €
Bad mit
Wanne
unterkellert
teilweise
Einbauküche
unterkellert
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1750
Heizungsart
Zentralheizung

Das modernisierte, denkmalgeschützte Einfamilienhaus in Fachwerkbauweise stammt vermutlich aus dem 18. Jahrhundert. Es präsentiert sich augenscheinlich in einem zeitgemäßen Zustand und wurde im Jahr 2007 grundsaniert. Leichte Renovierungsarbeiten sind erforderlich. Das Haus verfügt über ein Satteldach und erstreckt sich über drei Etagen, mit einer geschätzten Wohnfläche von ca. 120 m². Der Dachboden ist nicht ausgebaut und das Gebäude ist teilunterkellert.

Das Grundstück ist eben und besitzt wenig Grünfläche. Das Grundstück ist nicht umzäunt und kann als öffentlicher Raum genutzt werden. Das Haus ist an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.

Ausstattung

- zweifachverglaste Kunststofffenster aus dem Jahr 2007
- Bodenbelag in Küche, Bad, Speisekammer, Flur und Keller aus Fließen
- die restliche Wohnfläche mit Laminat verlegt
- veraltete Ölheizung inklusive Öltank
- Einbauküche

Lage

Mansbach, ein Ortsteil der Gemeinde Hohenroda im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, bietet ländliche Ruhe in idyllischer Umgebung. Der Ort mit rund 1.000 Einwohnern liegt etwa 30 km südöstlich von Bad Hersfeld und ca. 40 km südwestlich von Eisenach. Die Anbindung an die Autobahnen A4 (20 km nördlich) und A7 (35 km westlich) ermöglicht eine gute Erreichbarkeit der umliegenden Städte. Mansbach ist ein historisch gewachsener Ort mit charmantem Dorfcharakter.

Sonstiges

Sonstiges Bei Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher (n. §§ 656 a-d BGB) gilt: Die vereinbarte Provision wird hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Provisionsnachlässe zugunsten des Verkäufers wirken sich auch zugunsten des Käufers aus. Sie sind sodann bei der Rechnungstellung zu berücksichtigen.
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