Baudenkmal
? NUR Kirchenplatz 5 (Flur-Nr. 107)
? erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
? Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
Ensembleschutz
? Flur-Nr. 106, 107 und Teil aus 86
? Raumhöhen: EG ca. 3,20 m – 3,40 m
OG ca. 2,20 m – 2,50 m
DG ca. 2,20 m – 2,40 m
Allgemein
? teilweise unterkellert
? Lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
Gunzenhausen liegt zentral im „Fränkischen Seenland“ zwischen „Altmühlsee“ und
„Brombachsee“, im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
Kindergärten –– Schulen – Einkauf – ärztliche Versorgung: Alle Erledigungen des
täglichen Bedarfs können in Gunzenhausen getätigt werden.
Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Weißenburg ca. 23 km,
nach Ansbach ca. 28 km und nach Nürnberg ca. 58 km
weitere Infos unter:
www.die-denkmalschutz-immobilie.de
Besonderheit
Entwicklungsoptionen „Stadt-Quartier“ wurden 2013 als „Grobkonzept“ erarbeitet
1.1.Entwicklungsoption – „Wohnstandort 1 Innenstadt“
Nutzung:Einzelhandel, Büro, Dienstleister, Ärzte, Wohnen
Parken:TG 50 Stellplätze pro Ebene
Fläche:ca. 3.260 qm BGF
1.2.Entwicklungsoption – „Wohnstandort 2 Innenstadt“
Nutzung:Einzelhandel, Büro, Dienstleister, Ärzte, Hotel
Parken:TG 50 Stellplätze pro Ebene
Fläche:ca. 3.370 qm BGF
1.3.Entwicklungsoption – „zentrales Wohnen im Alter“
Nutzung:Einzelhandel, Ärzte, Senioren-Wohnen
Parken:TG 50 Stellplätze pro Ebene
Fläche:ca. 3.710 qm BGF
1.4.Entwicklungsoption – „Raum für zentrale Funktionen“
Nutzung:Einzelhandel, Sparkasse, Kultur, Veranstaltungen, Gemeindebedarf, Gastronomie
Parken:TG 50 Stellplätze pro Ebene
Fläche:ca. 3.860 qm BGF
1.5.Entwicklungsoption – „Einzelhandelsmagnet“
Nutzung:Einzelhandel, Büro, Praxen, Wohnen
Parken:TG 50 Stellplätze pro Ebene
Fläche:ca. 3.860 qm BGF
In die Konzepte wurden weitere Flächen von Nachbargrundstücken mit eingebunden
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und nach Vorgabe des Entwurfsverfassers können die Konzepte erst bei bzw. nach einer Besichtigung an ernsthafte Interessenten durch unser Büro ausgehändigt werden.
Baurechtliche Hinweise
Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im
Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen
liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen
müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu
stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach
dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür
keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen (Baudenkmal)
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude
gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit,
Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Objektbeschreibung-Historie
Ehem. Bürgerhaus, 1710-33 Kastenamt, seit 1904 Buchdruckerei, zweigeschossiger
Walmdachbau mit Zwerchhaus und Fachwerkgiebel, errichtet 1680/81 (dendro.dat.);
Umbaumaßnahmen 20. Jh.
Zuschüsse / Fördermittel
Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach
den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu
entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des
Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und
persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der
Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur
Verfügung. Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die
angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittelund Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die
Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und
der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten
Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der
Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel
immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf
die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept.
Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand,
Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und
Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt,
dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom
Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die
Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler
übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Ablauf - Voruntersuchung
Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese
Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes
durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel
zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind
beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) –
Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu:
„Zuschüsse / Fördermittel).
Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein
Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung
werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die
Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept –
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diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung
geben Sie als Eigentümer vor.
Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die
Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel
berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden
Fördermittel.
mögliche Dienstleistungen
? Kauf – Verkauf
? Voruntersuchung
? Sanierung
? Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
? Fördermittel / Zuschüsse
? Bauträgermodelle