DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN FÖRDERUNGEN ERHALTEN - Historische Jurahäuser im Ortskern - sehr hohe Fördermittel möglich!!!!

91804 Mörnsheim

159.000,00 €
Kaufpreis
527 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
91804 Mörnsheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
899 m2
Wohnfläche
527 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
6d186078-9c56-4992-b782-a08004ca5683
Kauf­preis
159.000,00 €
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.

Lage

Die Gemeinde Mörnsheim liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf - Behörden: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs in Mörnsheim bzw. den nahe gelegenen Ortschaften getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Solnhofen ca. 7km, nach Dollnstein ca. 10 km und nach Eichstätt ca. 25 km

Nähere Informationen unter: www. https://www.moernsheim.de/

Sonstiges

weitere Infos unter: www.die-denkmaschutz-immobilie.de Marktstr. 1+2 Ausstattung:
•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•stark Sanierungsbedürftig
•lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
•Raumhöhen teilweise ca. 1,90 – 2,00 – 2,20 m
•Türstockhöhen teilweise ca. 1,70 m
•teilweise historischer Türbestand
Im Winkel 2 Ausstattung:
•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•stark Sanierungsbedürftig
•lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
•Raumhöhen teilweise ca. 2,00 – 2,20 m
•Türstockhöhen teilweise ca. 1,70 m
•teilweise historischer Türbestand
Im Winkel 3 Ausstattung:
•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•stark Sanierungsbedürftig
•lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
•Raumhöhen teilweise ca. 2,00 – 2,20 m
•Türstockhöhen teilweise ca. 1,70 m
•teilweise historischer Türbestand

Besonderheiten 1.Der Gartenbereich befindet sich, von der Straße abgewandt, auf der Rückseite der Gebäude und erstreckt sich über die gesamte Breite der drei Verkaufsobjekte

Auf Grund der Hanglage ist dieser Bereich terrassenförmig angelegt (aktuell verwildert).

Nicht bauzeitliche Anbauten der Gebäude können abgerissen werden, um den Gartenbereich zu erweitern.
(Baurechtliche Hinweise beachten!)

Vom Gartenbereich hat man einen wunderschönen Blick auf die Ortschaft und das Tal mit den gegenüberliegenden Hängen.

2.Es wurde bereits eine „Voruntersuchung“ für alle drei Gebäude durchgeführt. Die Ergebnisse sind über unser Büro erhältlich zu:
a.) Aufmaß
b.) Bauforschung
c.) Statik
d.) Nutzungskonzept
e.) Kostenermittlung
Diese Unterlagen würden dem Käufer überlassen werden um die Sanierung durchzuführen.

3.Im Kaufpreis sind die gesamten Kosten der Voruntersuchung (Nr. 2) beinhaltet. Diese beliefen sich auf 39.000 €, so das auf die eigentlichen Objekte (Gebäude und Grundstück) nur noch ein sehr geringer Kaufpreis in Höhe von 120.000 € entfällt.

4.Zur Erhöhung der zum Teil niedrigen Raum- und Türstockhöhen, müssen verschiedene Maßnahmen bei der Sanierung vorgenommen werden. Diese sind jedoch realisier- und umsetzbar.

5.Je nach geplanter Nutzung ist es evtl. notwendig Stellplätze abzulösen.

6.Die Gebäude werden nur gemeinsam verkauft.

7.Aufgrund der besonderen geschichtlichen, städtebaulichen und volkskundlichen Bedeutung erfüllen die Wohngebäude die Kriterien von Fördermittelgebern. Diese setzen voraus, dass es sich um „national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende“ Kulturdenkmäler handelt (z. B. BKM-Programm KulturInvest).
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Zuschüsse/Fördermittel Sehr hohe Fördermittel werden in Aussicht gestellt. In Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung und dem angestrebten Instandsetzungskonzept kämen nach Aussage des BLfD ggf. die unterschiedlichsten Fördermittelgeber (siehe wie unten stehend) in Frage, da die Häuser als „nationalwertvoll“ eingestuft sind.

1. Bundesmittel

2. Entschädigungsfond

3. Kommunale Förderung:
Laut Auskunft der Marktgemeinde Mörnsheim sind derzeit noch Maßnahmen und Förderungen im Bereich „Fassadenrenovierung, Außentüren- und Fensterersatz in Holz, Dachneueindeckungen und Dachersatzdeckungen mit grauen Materialien, Gestaltung von Außenanlagen im öffentlichen Sichtbereich, Einfriedungen und Beläge“ möglich.

4. Städtebauförderung:
Weiterhin möglich sind, nach Auskunft der Marktgemeinde Mörnsheim, auch noch Maßnahmen und Förderungen aus der „Städtebauförderung“.

Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
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