DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN, FÖRDERUNGEN ERHALTEN; Historisches Wohnstallhaus in der Nähe von Kulmbach

95336 Mainleus

249.000,00 €
Kaufpreis
380 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
95336 Mainleus
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Bauernhaus
Grundstück
528 m2
Wohnfläche
380 m2
Etagenanzahl
2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
ad4e7573-31b7-4e29-9cb6-29d5773f33d5
Kauf­preis
249.000,00 €
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.

Ausstattung

•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung-Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Sanierungsbedürftig
•Lt. FNP ist das Grundstück als Dorfgebiet ausgewiesen

Lage

Der Weiler Witzmannsberg ist Teil der Marktgemeine Mainleus und liegt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können im nahe gelegenen Mainleus getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach:
-Mainleus ca. 7 kmca. 10 Min.
-Burgkunstadt ca. 10 kmca. 13 Min.
-Kulmbachca. 12 km ca. 15 Min.
-Lichtenfelsca. 27 kmca. 30 Min.
-Bayreuth ca. 33 kmca. 37 Min.

Sonstiges

weitere Infos unter: www.die-denkmalschutz-immobilie.de Objektbeschreibung-Historie Wohnstallhaus, zweigeschossiger teilunterkellerter Frackdachbau mit versteinerten Außenwänden und Riegelfachwerk, im Kern 1566/67 (dendro.dat.), Umbau 1823-25 und 1873; zugehörige Garteneinfriedung, frühes 19. Jh. Besonderheit 1.Voruntersuchung
2019 wurde eine Befunduntersuchung durchgeführt. Die folgenden Unterlagen liegen uns in Papierform vor und können in unserem Büro eingesehen werden:
a.)Kostenschätzung
b.)Aufmaß
c.)Restauratorische Befunduntersuchung
d.)Tragwerksgutachten

2.Kleinkläranlage
Laut Auskunft der Marktgemeinde Mainleus entwässern die Anwesen in Witzmannsberg über Kleinkläranlagen, die jedoch beim Verkaufsobjekt noch nicht ausgebaut ist.

3.Bauantrag wurde eingereicht
Der Eigentümer hat für die Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses zu einer Gaststätte mit 4 Wohnungen/Ferienwohnungen und den Aufbau von 4 Dachgauben einen Bauantrag eingereicht.

Selbstverständlich ist auch eine andere Nutzung denkbar/möglich – baurechtliche Hinweise beachten!


Für gewerbliche Käufer kann die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG.
Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich. Fragen Sie Ihren Steuerberater !
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien eGbR übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Zuschüsse / Fördermittel Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Voruntersuchung / Sanierung Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).

Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun aufeinander abgestimmt.
Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.

Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, dass die Bedürfnisse und die dazu notwendigen finanziellen Mittel der neuen Eigentümer und des Objektes berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.

Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
mögliche Dienstleistungen
- Kauf – Verkauf
- Voruntersuchung
- Sanierung
- Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
- Fördermittel / Zuschüsse
- Bauträgermodelle
- Finanzierung