DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN Sehr schöne Scheune mit Anbau zur Wohnnutzung im Nürnberger Land

91244 Reichenschwand

190.000,00 €
Kaufpreis
417 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
91244 Reichenschwand
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Bauernhaus, Haus
Grundstück
666 m2
Wohnfläche
417 m2
Etagenanzahl
2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
a75330c1-26b5-450f-80df-50666f4de30f
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
190.000,00 €
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.

Ausstattung

•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Sanierungsbedürftig
•Nicht unterkellert

Lage

Leuzenberg ist ein Ortsteil der Gemeinde Reichenschwand und liegt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Leuzenberg bzw. dem nahe gelegenen Reichenschwand getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach …
-Reichenschwand ca. 3 km
-Hersbruck ca. 9 km
-Lauf an der Pegnitz ca. 10 km
-Nürnberg ca. 35 km
-Flughafen Nürnberg ca. 38 km

Nähere Informationen unter: www.reichenschwand.de

Sonstiges

weitere Infos unter: www.die-denkmalschutz-immobilie.de Objektbeschreibung/Historie Ehem. Wohnstallhaus, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, 1. Drittel 19. Jh.; Scheune, eingeschossiger Massivbau mit Steilsatteldach und kleinem, eingeschossigen Fachwerkanbau mit Satteldach und Kniestock, bez. 1843. Besonderheiten 1.Umnutzung zu Wohnzwecken

Ganz generell ist aus Sicht der Denkmalpflege eine Umnutzung zu Wohnzwecken bei Scheune und angebautem „Turbinenhaus“ möglich, wobei die zentralen Problemfelder die Belichtung und die sich aus der Grenzbebauung ergebenden Anforderungen darstellen.

2.Wasserentnahme- und Ableitungsrecht

Für den Betrieb der im Anbau befindlichen Turbine besteht ein unentgeltliches „Wasserentnahme- und Ableitungsrecht“ mit folgendem Inhalt:

Der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstückes (Verkaufsfläche) ist berechtigt, aus dem an dieser Stelle verrohrten, an der Vertragsfläche im Abstand von ca. 5 – 10 Metern vorbeilaufenden „Weppbach“ zum Betrieb der sich im sog. „Mühlengebäude“ befindlichen Turbine jederzeit und unentgeltlich Wasser zu entnehmen und nach der Turbine noch auf seiner erworbenen Teilfläche wieder in den „Weppbach“ einzuleiten und über Flur-Nr. 986 der Gemarkung Reichenschwand abzuleiten, sofern eine Quellschüttung vorhanden ist.

Die Eintragungsurkunde dieses Rechtes ist auf Anfrage über unser Büro erhältlich.

3.Energetische Berechnungen
Für den Umbau der Scheune wurden im März 2022 bereits energetische Berechnungen durchgeführt. Die folgenden Unterlagen sind über unser Büro erhältlich:
a.) Berechnungen zum Bauteilnachweis
b.) Berechnungsblätter

4. Fördermittel
Aussagen zum Thema Zuschuss sind nur anhand konkreter Planung möglich.
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Zuschüsse / Fördermittel Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Voruntersuchung / Sanierung Ob eine Voruntersuchung erforderlich ist, muß je nach Nutzungskonzept mit dem BLfD abgestimmt werden. Bei der vorliegenden „Entwurfplanung“ – siehe Exposè Seite 12 bis Seite 16 – war diese bisher nicht erforderlich.

In der Regel muß nach dem Kauf eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).

Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.

Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.

Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs.
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