Der ideale Platz für Ihr Traumhaus - dieses Grundstück bietet reichlich Planungsfreiräume - ohne Baubindung!

21629 Neu Wulmstorf

495.000,00 €
Kaufpreis
1.070 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
21629 Neu Wulmstorf
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Grundstück
1.070 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
f02b706f-8ee2-42a5-823f-bebba9689c17
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
495.000,00 €
unterkellert
ja
unterkellert
Baujahr
1960

Lage

Ruhiges Wohnen, aber alles gut erreichbar:
Einkaufen - mit dem Fahrrad in 3 Minuten!
Grundschule - mit dem Fahrrad in 2 Minuten und zu Fuß in 6 Minuten!
Gymnasium - mit dem Fahrrad in 16 Minuten, mit dem Bus in 13 Minuten und mit dem Auto in 11 Minuten
Bushaltestelle - zu Fuß in 3 Minuten!
Auffahrt zur A1 - in 9 Autominuten erreicht!
Stadtgrenze Hamburg - in 9 Autominuten erreicht!
Landschaftsschutzgebiet in 7 Autominuten oder in 13 Fahrradminuten erreicht!

Sonstiges

Highlights, die begeistern! - Hamburg, so nah!
- ruhige Wohnlage!
- nach Süden ausgerichteter Garten!
- eine ideale Grundstücksform, die eine herausragende Planungsgrundlage für Erweiterungen oder für einen Neubau bietet!
- ein großes Grundstück, für das die BauNVO von 1977 gültig ist (telefonische Auskunft des Bauamtes - sollte gegebenenfalls überprüft werden)!
- Realteilung möglich, sofern die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden (telefonische Auskunft des Bauamtes - sollte gegebenenfalls überprüft werden)!
Das Haus Das Haus kann saniert und dabei erweitert werden!
Ein Abriss des Altbestandes bietet wiederum die Möglichkeit einer individuellen Planung für Menschen mit überdurchschnittlichen Ansprüchen. Hier ruht das Potenzial für ein Traumhaus auf einem traumhaften Grundstück.
Auch ein Haus mit einer Einliegerwohnung könnte hier umgesetzt werden.
Rechtliches und Sonstiges Fragen zu unseren Angeboten beantworten wir Ihnen gerne per Email
oder unter unserer angegebenen Telefonnummer. Wir bitten um
Verständnis dafür, dass wir Informationen zu unseren Objekten nur
erteilen, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen, die
vollständige Anschrift, eine Telefonnummer und ggf. Ihre Email-Adresse
angeben und dem Maklervertrag zugestimmt haben. Gerne vereinbaren
wir mit Ihnen dann auch einen Besichtigungstermin. Besichtigungen
können nur über unser Büro vereinbart werden. Sollten Interessenten die
zum Verkauf stehende Immobilie wiedererkennen oder aus sonstigen
Gründen in der Lage sein, den Eigentümer ausfindig zu machen, so weisen
wir darauf hin, dass eine direkte Kontaktaufnahme vom Eigentümer nicht
erwünscht ist. Interessenten, die diesen Hinweis missachten, werden vom
Erwerb ausgeschlossen. Die Eigentümer lehnen eine direkte
Kontaktaufnahme gleich welcher Art von Interessenten oder Maklern ab.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Bau- und
Leistungsbeschreibung, der Haustechnik, Bebauungs- und
Nutzungsformen sowie steuerlichen Komponenten oder Flächenangaben
der jeweiligen Immobilie. Alle Angaben beruhen auf Informationen des
Eigentümers, der seinerseits nur die ihm bei Erwerb übergebenen
Unterlagen und Angaben wiedergibt. Alle Angaben sind vor notariellem
Kauf-/Miet-/Pachtvertragsabschluss vom Käufer / Mieter zu prüfen.
Inventar ist nur dann im Kaufpreis enthalten, wenn dies im Kaufvertrag
vereinbart wird. Auf den Fotos ggf. enthaltene Einrichtungsgegenstände
sind nicht im Kaufpreis enthalten. Bitte beachten Sie auch folgende
Verbraucherinformationen:
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU richtet die EU??Kommission eine
Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OSPlattform“)
zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein. Diese ist unter
folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch Inanspruchnahme unserer
Maklertätigkeit in Textform zustande – wie z.B. die Anforderung des
Objekt-Exposés, die Anforderung weiterer Informationen oder die
Anfrage zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Die Höhe der
Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils 3,57
% inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell 19%) bezogen auf den
Kaufpreis und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten trägt der
Käufer.
Energieausweis Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der Erwerber den Altbestand abreißen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Energieausweis unverzüglich und vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrages erstellt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zum Beschluss der EnEV 2007 - zum § 16 Absatz 2 - wie folgt erwähnt:

"Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es offensichtlich zweckwidrig, einen Energieausweis zu verlangen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung."