Doppelhaushälfte in Duisburg-Huckingen

47259 Duisburg

217.700,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
126 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
47259 Duisburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Doppelhaushälfte
Zimmer
5
Grundstück
374 m2
Wohnfläche
126 m2
Immobilienwert
Online-ID
139fd739-3966-4194-9f37-f9f0a8a83384
Kauf­preis
217.700,00 €
Baujahr
1928

Diese Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1928 in Duisburg-Huckingen erbaut und befindet sich auf einem ca. 374 m² großen Grundstück. Die Wohnfläche beträgt ca. 126 m², verteilt auf zwei Geschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Jahr 1971 wurde eine Dachgaube eingebaut, wodurch der Wohnraum im Dachgeschoss erweitert wurde.

Das Kellergeschoss umfasst drei Kellerräume. Im Erdgeschoss befinden sich eine Diele, ein WC, ein Duschbad, eine Kochnische sowie ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Im Obergeschoss sind ein weiteres Wohnzimmer, eine Küche und ein Duschbad untergebracht. Das Dachgeschoss bietet zwei Kinderzimmer, ein Wannenbad und einen Abstellraum.

Die Doppelhaushälfte ist in Massivbauweise errichtet und verfügt über eine verputzte Fassade. Die Fenster bestehen aus Kunststoff mit Zweischeibenisolierverglasung, teilweise mit Rollläden und Einbruchschutzgittern. Das Satteldach ist mit Ziegeln gedeckt und mit Gauben versehen.

Das Grundstück ist mit einer Fertiggarage ausgestattet. Die Außenanlagen umfassen eine eingefriedete Vorgartenfläche.

Die Immobilie befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet im Ortsteil Huckingen, das eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz bietet. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeiteinrichtungen sind in der Umgebung vorhanden. Die Duisburger Innenstadt ist ca. 8 km entfernt, und die Autobahn A59 sowie der Flughafen Düsseldorf sind in kurzer Zeit erreichbar.

Dieses Objekt soll in Kürze zwangsversteigert werden. Der Verkehrswert wurde auf 311.000 € festgesetzt. Damit kann das Objekt im kommenden Zwangsversteigerungstermin vorbehaltlich höherer Gebote bereits ab 50% (= 156.000 €) erworben werden. Der in diesem Inserat als Kaufpreis ausgewiesene Wert ist daher als möglicher Zuschlagsbetrag zu verstehen und nicht verbindlich.

Unter Umständen ist auch ein freihändiger Erwerb vor dem Zwangsversteigerungstermin möglich.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um sich über die Vorgehensweise in Zwangsversteigerungsverfahren und über das Objekt zu informieren.

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Sonstiges

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