Diese gut geschnittene Drei-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer gepflegten Liegenschaft in ruhiger Lage fußläufig zur Nidda und zum Solmspark. Die französische Schule befindet sich in der Nähe.
In dem großzügigen Entreé befindet sich ein praktischer Einbauschrank. Rechts befindet sich das Gästebad und das Master Bedroom. Von diesem gelangt man auf einen der Balkone. Dieser hat einen direkten Zugang zu dem wunderschönen Gemeinschaftsgarten. Im Master Bedroom befindet sich der Zugang zum Tageslichtbad.
Am Ende des Flurs befindet sich die voll ausgestattete Einbauküche und rechts davon ist ein weiteres Zimmer, welches momentan als Arbeitszimmer genutzt wird. Links befindet sich das großzügige Wohn- und Esszimmer mit Kamin und dem direkten Zugang zu dem zweiten Balkon.
Zwei Garagen sind für jeweils 20.000 Euro zusätzlich zu erwerben. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet.
- Parkettboden
- Einbauküche
- Kamin
- Zwei Balkone
- von einem Balkon direkter Zugang zum Gemeinschaftsgarten
- Kellerabteil
- Zwei Garagen (für jeweils 20.000 Euro zuzüglich)
Rödelheim ist ein Stadtteil von Frankfurt am Main und liegt im Nordwesten der Stadt.
Dieser Stadtteil ist nicht weit von der Nidda entfernt, und somit ein schöner Ort der zum Verweilen und Joggen einlädt, Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar.
Die Infrastruktur Rödelheims ist in jeder Hinsicht ideal!
Beliebt sind vor allem die kurzen Fahrtwege in die City und die guten Einkaufsmöglichkeiten in der Radilo- und Lorscher Straße. Das Zentrum von Frankfurt erreichen Sie in wenigen Fahrminuten. Neben U- und S-Bahn bestehen diverse Busverbindungen und Sie haben direkten Autobahnschluss an die A 5 und A 66.
Sonstiges
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 12.6.2027.
Endenergieverbrauch beträgt 150.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1966.
Die Energieeffizienzklasse ist E.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 2, Bundesland: Hessen, 2 Etagen