Eckgrundstück mit Altbausubstanz in Farmsen-Berne

22159 Hamburg

390.000,00 €
Kaufpreis
590 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
22159 Hamburg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
590 m2
Immobilienwert
Online-ID
c27af6c5-9cf5-4d23-85d0-6aaac2c665e0
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
390.000,00 €

Es handelt sich hier um ein rechteckiges Eckgrundstück mit einer Altbausubstanz von 1969, die zum Abriss „einlädt“. Altbausubstanz und Garage liegen auf dem erhöhten Teil des Grundstückes. Es ist kein Keller vorhanden.

Lage

in einer ruhigen Seitenstraße mit EFH- und DH-Bebauung im Stadtteil Farmsen gelegen, erreichen Sie die U-Bahn-Station Trabrennbahn in ca. 10 Fußminuten. Von hier aus haben Sie schnelle und gute Anbindungen mit dem ÖPNV. Stadtteilschule und Gymnasium Osterbek wie auch Kindertagesstätten finden Sie in unmittelbarer Nähe.

Sonstiges

Besonderheiten Da es sich hier teilweise um ein Überschwemmungsgebiet handelt, benötigen Sie gemäß dem Leitfaden für Überschwemmungsgebiete für ein Vorhaben jeglicher Art eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung.

https://www.hamburg.de/contentblob/4654226/0cae24ad0a803930031ae4a898410733/data/dleitfaden.pdf

Nach 8. Anlage 2 der HBauO ist eine Aufschüttung bis zu 400 m² und 2 m Höhe, wenn sie nicht an baulichen Anlagen vorgenommen wird, genehmigungsfrei. Nichtsdestotrotz würde im Verfahren geprüft werden, ob Aufschüttungen jeglicher Art zulässig sind und ob dadurch nachbarliche Rechte nicht verletzt werden, wie z.B. durch abfließendes Wasser oder Unterschreitung der notwendigen Abstandsflächen.

Laut Fachamt für Bauprüfung Bramfeld wurde der Baustufenplan Farmsen mit der Ausweisung S1o für obsolet erklärt. Demnach wird eine geplante Bebauung gemäß Art, Lage und Maß nach § 34 BauGB beurteilt. Dazu fließt in die Betrachtung der jeweilige Baublock bzw. das Straßen Geviert ein. Die bebaute Fläche und Geschossigkeit wird ebenfalls im Vergleich mit den vorhandenen genehmigten Bebauungen im Baublock beurteilt. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Grunde nicht festgesetzt.

Kein Erbpacht!