EFH mit Doppelgarage, Ausbaureserve, Garage u. Nebengebäude - Mühlendorf

96135 Stegaurach

199.000,00 €
Kaufpreis
7
Zimmer
113,7 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
96135 Stegaurach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Zimmer
7
Grundstück
414 m2
Wohnfläche
113,7 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
792a9a5e-a457-4aea-8f6a-e64c6f2d5862
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
199.000,00 €
unterkellert
ja
Balkon / Terrasse
Parkmöglichkeit
unterkellert
Garage
Baujahr
1930
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
3
Parkmöglichkeiten insgesamt
3

Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage (massiv) und einer Scheune (massiv), jeweils separate Gebäude neben dem Wohnhaus. Der Spitzboden kann zur Erweiterung der Wohnfläche noch ausgebaut werden.

Für das Anwesen liegt ein amtliches Gutachten in Höhe von 215.000 € vor, dass bei einer Besichtigung eingesehen werden darf.

Das Wohnhaus wurde 1994 renoviert: neue Fenster, neues Badezimmer, teilweise neue Elektroinstallation.

Der Keller (Sandstein) ist niedrig, hat keine ausreichende Kopfhöhe und weist Feuchtigkeit auf.

Im EG wurde an der nördlichen Außenwand Feuchtigkeit festgestellt, die lt. Gutachter der schadhaften Außendichtung und dem hoch anstehenden Erdreich zu zulasten ist.

Die gemessenen Werte im OG liegen im normalen Bereich.

Das Gebäude steht seit ca. 1 Jahr leer und wurde in dieser Zeit größtenteils geräumt. Der kleine Garten hinter dem Haus kann vergrößert werden, da der hintere Nachbar bereit ist einen Teil seines Grundstücks zu verkaufen.

Wir berechnen 3% Vermittlungsprovision, zzgl. 19% MwSt. ergibt 3,57% des Verkaufspreises. Fällig mit notarieller Beurkundung.

Lage

innerorts

Sonstiges

Sonstiges: Das Angebot ist ohne Gewähr. Es wurde nach Angaben des Auftraggebers erstellt. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig in Höhe der Provision. In gleicher Weise haftet ein vollmachtloser Vertreter. Die Geschäftsgelegenheit gilt als bekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis erfolgt, und zwar bei Besichtigungen sofort bzw. bei schriftlichen Angeboten spätestens innerhalb einer Woche. Mit der Anforderung von Informationen (z.B. einem Exposé) erklären Sie sich mit telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 und §20 UWG einverstanden.