Herrschaftliche 3-Zimmer-Altbauwohnung in teilsaniertem Stilaltbau in sehr guter Lage.
Kein Denkmalschutz!
Die Wohnung kann bezogen werden. Sie ist mietfrei.
Hohe Decken und große neue Fenster sorgen für ein angenehmes Raumgefühl.
Ein kleiner Hofteil gehört zu der Wohnung und kann vom Balkon aus zugänglich gemacht werden.
Das Haus ist immer gepflegt worden und 2021/22 renoviert/saniert worden.
Viele Stilelemente sind erhalten worden.
Achtung: Die Wohnung muss vollständig renoviert/saniert werden.
Ihre neue Wohnung verfügt über einen Balkon, einen kleinen Hofbereich, eine Videosprechanlage und große Fenster.
Das Mehrfamilienhaus ist in einem sehr guten und gepflegten Zustand.
Es wurde ständig technisch und optisch gepflegt.
Unteranderem wurden teile der Fallrohre und die Fassade erneuert.
Im Jahr 2021 wurden die Fenster erneuert, die Stromverteilung, Das Treppenhaus und die Klingelanlagen.
Auch wurden der Hauseingansbereich inkl. neuer Haustür erneuert.
Eine Zentralheizung wurde 1991 eingebaut und 2013 erneuert.
1999 neue Dacheindeckung.
Das Nordend gehört zu den attraktivsten Wohngegenden in Frankfurt.
Der Güntersburgpark ist die grüne Lunge des Nordends.
Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe.
Die Bergerstrasse ist fussläufig zu erreichen.
Die U-Bahnstationen „Merianplatz“ und „Höhenstraße“ (U4) sind nur fünf Gehminuten entfernt.
Über die Eschersheimer Landstraße erreichen Sie die Autobahnanschlüsse 66 und 661.
Zum Hauptbahnhof sowie zum Flughafen brauchen Sie 15 bis 20 Autominuten.
Sonstiges
Informationen zum Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie.
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Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Stichworte
Versorgung: Städtische Wasserversorgung, Städtische Stromversorgung