Objektbeschreibung
Das Haus hat eine Wohnfläche von 70 qm verteilt auf 2 Etagen. Die Wohnfläche könnte vergrößert werden durch Anbau nach Hinten, sowie Nutzung und Ausbau des Dachgeschoßes ,sodaß eine Wohnfläche von bis zu ca.120 qm entstehen könnte.
Das Dach wurde 2002 erneuert mit Dachrinne. Die Ölzentralheizung stammt von1998.
Die Elektrik wurde erst 2015 von einer Fachfirma komplett erneuert. Ebenso wurde das Haus 2014 im Aussenbereich saniert sowie der Kanalanschluss im Jahr 2022 erneuert. Das einseitig angebaute Haus bietet den großen Vorteil,daß es seitlich begehbar ist und einen PKW abstellen kann.
Renovierungen sind erforderlich aber überschaubar !
Mit etwas Geschick und liebe im Detail lässt sich das Haus leicht aufhübschen und modernisieren.
Raumaufteilung
Im Erdgeschoß befindet sich eine Küche und ein Wohnzimmer.
Im Obergeschoß gibt es ein kleines Bad mit Wanne und Fenster und 2 Schlafzimmer.
Im Keller findet man 2 Ölheiztanks je 1500l ,Heizungsanlage, Waschküche und ein Kellerraum.
Dachgeschoß ausbaubar.
Dieses Reiheneckhaus befindet sich in ruhiger Lage und in einer Sackgasse im Völklinger Ortsteil Ludweiler.
Spielplätze,Kindergarten,Schule befindet sich ,sowie der beliebte Wildpark
in unmittelbarer Nähe.
Ebenso verfügt Ludweiler mit seinen ca. 6000 Einwohner über alle Geschäfte des täglichen Bedarfs die fussläufig oder mit öffentl. Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Besichtigungstermine
Besichtigungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir bitten um Zusendung Ihrer vollständigen Kontaktdaten!
Ihre Daten werden wir selbstverständlich streng vertraulich behandeln.Wir bitten Sie um Verständnis.
Haftungsausschluss:
Da wir bei der Erstellung von Exposés auch auf Angaben von Dritten stützen müssen, können wir bei aller Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt des Exposés übernehmen.
Info für Kaufinteressenten !
Helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz(GWG) zu erfüllen, indem Sie uns die benötigten Dokumente zeigen und die erforderlichen Auskünfte erteilen. Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Vertragspartner identifizieren.
Bei natürlichen Personen wird der Personalausweis kopiert bzw. fotografiert.