Zum Verkauf steht eine 58,87 m² große Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss eines neu errichteten Mehrfamilienhauses. Bei der Wohnung handelt es sich damit um den Erstbezug.
Gebäudebeschreibung:
massive Bauweise aus Kalksandstein, Außenwanddämmung und Klinkerfassade
isolierverglaste Kunststoffrahmenfenster und -türen, Dreifachverglasung, elektrische Rollläden
Beheizung über Blockheizkraftwerk mit Gas, Fußbodenheizung
Gegensprechanlage mit Videoüberwachung
Bad gefliest
Aufzug
großzügiger Balkone
Restbauarbeiten: Fußbodenlegerarbeiten, Bad Duschwand
Hinweise:
Der Verkauf der Eigentumswohnung erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Bei einer Gebotsabgabe bitten wir nachfolgende Punkte zu beachten:
Die Wohnanlage (Wenderter Str. 10 und 10a, Sarstedt) ist derzeit nicht fertiggestellt. Es fehlen u.a. die Herstellung der Außenanlagen, Restarbeiten an den Gebäuden.
Weiterhin wurden die Kellerersatzräume und die Garagen der Wohnanlage (Wenderter Str. 10 und 10a, Sarstedt) nicht errichtet. Bei der zum Verkauf stehenden Wohnung fehlen ein Kellerersatzraum und zwei Garagen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fertigstellungskosten am Gemeinschaftseigentum, Restbauleistungen zur Fertigstellung der Eigentumswohnung, Erstellung der Garagen und des Kellerersatzraums durch den Erwerber der Wohnung zusätzlich zu übernehmen.
Energieausweis: vorhanden.
Ein schriftliches Kaufangebot ist erforderlich, unverbindliche Marktbewertung 127.000,00 EUR.
gute Wohnlage
sehr gute Verkehrsanbindung über die B6 und die A7 sowie über den nahegelegenen ÖPNV
gute infrastrukturelle Erschließung
Sonstiges
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision zu ersetzen.
Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.
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