Ein wahres Juwel - weitläufiges Freizeitgrundstück mit traumhaftem Blick auf den Silberberg in Bodenmais

94249 Bodenmais

91.000,00 €
Kaufpreis
3.141 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
94249 Bodenmais
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
3.141 m2
Immobilienwert
Online-ID
701b9c25-3b3a-454c-ac3b-cfe8ec5b05a2
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
91.000,00 €

Ein wahres Juwel - hier erstehen Sie ein weitläufiges Grundstück mit traumhaftem Blick auf den Silberberg in Bodenmais - auf 747 Höhenmetern.
Es handelt sich bei diesem Grünland - Grundstück um zwei Flurnummern, die nebeneinander liegen und lediglich durch einen Wanderweg unterbrochen werden. Der Grund liegt an einer geteerten Straße und ist befahrbar. Der Flächennutzungsplan sieht derzeit keine Bebauung vor und wird als "ortsgestaltende Freifläche" ausgewiesen, zudem wird die Fläche teilweise in der Biotopkartierung aufgeführt. Sollte eine Bebauung möglich werden, gestaltet sich eine Erschließung als unkompliziert.
Das Freitzeitgrundstück eignet sich hervorragend zur Tierhaltung über sämtliche Bereiche - von der Pferdekoppel bis zum Bienenstock sind Ihnen keine Grenzen gesetzt.
Leider ist keine Bebauung möglich, somit ist es auch nicht möglich ein Tiny House o.Ä. zu errichten.

Für detaillierte Auskünfte fragen Sie gerne bei uns nach.

Lage

Bodenmais ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen und liegt südwestlich am Fuße des Großen Arbers, dem höchsten Berg in Bayern außerhalb der Alpen. Bodenmais ist Heilklimatischer Kurort und zudem bekannt für sein Bergwerk und für den Silberberg. Alle Einrichtungen einer guten öffentlichen und privaten Infrastruktur sind in Bodenmais vorhanden. Als Bildungseinrichtungen stehen Kindergarten sowie Grund- und Hauptschule zur Verfügung. Mit 800.000 Übernachtungen pro Jahr ist der Fremdenverkehr der wichtigste Wirtschaftsfaktor der Gemeinde. Ein hoher Freizeitwert ist insbesondere durch das nahe gelegene Ski- und Wandergebiet am Arber gegeben.

Sonstiges

Sonstiges Sämtliche Objektangaben beruhen auf Mitteilung des Veräußerers, die wir nicht geprüft haben. Wir haften deshalb höchstens für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.