Diese großzügige Wohnung befindet sich in der Lutherstr. 20 in Görlitz in einem wunderschönen Gründerzeithaus in der Südstadt. Im Jahr 1998 ist das Haus hochwertig kernsaniert worden. Natürlich wurden dabei hohe Qualitätsstandards und ästhetische Anforderungen berücksichtigt. Der Eigentümer lässt nach regelmäßigen Begehungen des Hauses ständig Ausbesserungsarbeiten und auch Verschönerungsmaßnahmen vornehmen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass das Haus jederzeit in einem sehr guten Zustand ist und sich die Mieter wohl fühlen können.
Nicht nur das Bad (mit Fenster, Dusche, großer Wanne und Platz für Waschmaschine und Trockner) sowie der Aufzug, sondern auch der große - neu instandgesetzte - Balkon und die sehr optimale Aufteilung der Wohnung bilden eine perfekte Einheit von Wohnkomfort und großzügiger Gestaltungsvielfalt. Flur, Küche und Badezimmer sind gefliest. In den Wohnräumen ist Laminat verlegt. Eine Wohlfühlwohnung für die ganze Familie!
In der Nähe befinden sich sowohl Bus- als auch Straßenbahn-Haltestellen, die Fahrzeit in die Görlitzer Fußgängerzone oder zum Görlitzer Bahnhof beträgt ca. 5 Minuten. Die Apotheke ist auch gleich in der Straße. Selbstverständlich ist die ärztliche Versorgung im Innenstadtgebiet vollumfänglich gegeben, für Notfälle steht natürlich das Görlitzer Klinikum in der Girbigsdorfer Straße (Bus-/Bahnhaltestellen Virchowstraße) zur Verfügung. Zu Fuß können Sie den täglichen Einkauf von Lebensmitteln im Umkreis erledigen, und auch die Supermärkte für den Großeinkauf sind in diesem Görlitzer Stadtteil vorhanden. Die Görlitzer Museen, das Theater, der wunderschöne Görlitzer Stadtpark im Zentrum, der Görlitzer Tierpark und die neue Schwimmhalle (beides in der Südstadt) sowie ein umfassendes gastronomisches Angebot bieten viel Raum für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Von Görlitz aus erreicht man in 1 Stunde Dresden, in 1,5 Stunden Breslau oder das tschechische Riesengebirge und in 2 Stunden Berlin.
Ausnahmen für den Energieausweis, da das Haus unter Denkmalschutz steht: § 24 i.V.m. § 16 EnEV