2-fach verglaste Iso-Kunststofffenster (ca. 1986-1990) mit Rollläden
Haustüre Iso-Kunststoff - Eingang vorne - ca. 2020
Haustüre Iso-Kunststoff - Seiteneingang Wohnung EG - ca. 1997
Balkon im OG
Badezimmer im EG ca. 2015 saniert.
Dacheindeckung mit Frankfurter Pfannen.
ca. 2013 / 2014 gedämmt.
Gaszentralheizung ca. 1996
(zusätzl. 2 Kamine – je 1 im Wohnzimmer und OG)
Gewächs- und Gartenhaus, Holzlege
Garage mit manuellem Garagentor.
Das Ein-/Zweifamilienhaus verfügt über Fertigbeton- und Fehlböden.
Voll unterkellert.
uvm.
Objektbeschreibung_
Zum Verkauf steht ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus in guter Lage, das auch als Zweifamilienhaus genutzt werden kann.
Das Haus verfügt über insgesamt zwei separate Wohneinheiten (keine getrennte Abrechnung), die jeweils über einen eigenen Eingang - jedoch auch einen gemeinsamen Eingang - betreten werden können.
Die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 169 m² und verteilt sich auf zwei Etagen. Jede Wohnung verfügt über mehrere Zimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Das Haus bietet zudem einen Garten und 1 Garage mit 1 Stellplatz davor.
Es bietet Platz für eine Familie (auch 2 Familien) oder kann auch als Investmentobjekt genutzt werden.
Viel Potenzial für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und Renovierungsarbeiten sind in diesem Objekt vorhanden.
Die Lage des Hauses ist ideal, in einer ruhigen Wohngegend mit guter Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe.
Weitere Informationen:
Das charmante Ein-/Zweifamilienhaus befindet sich in direkt in Wendelstein.
Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Exposé für dieses Objekt mit weiteren Informationen.
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Alle Angaben (insbesondere Nebenkosten, Flächen- und Maßangaben) sind gemäß den uns vom Eigentümer erteilten Informationen. Evtl. beigefügte Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu und eignen sich nicht zur Maßentnahme. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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Wir arbeiten im Alleinauftrag.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers, werden Besichtigungen nur über unser Haus vorgenommen.
Wir bitten Sie davon Abstand zu nehmen, ohne einen unserer Mitarbeiter auf dem Grundstück herumzulaufen oder bei den Mietern zu klingeln.
Da nach dem Geldwäschegesetz GWG §2 Abs 1, Nr. 10 ff. der Immobilienmakler verpflichtet ist, eine Identifizierung vorzunehmen, ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihren Ausweis – bzw. eine Ausweiskopie – zum Besichtigungstermin mitbringen und dem Makler vorlegen.