Eine absolute Besonderheit Baugrundstück für Einfamilienhaus in 71332 Waiblingen

71332 Waiblingen

360.000,00 €
Kaufpreis
356 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
71332 Waiblingen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
356 m2
Immobilienwert
Online-ID
79e715e8-2021-4b2b-bda7-653ab1906811
Kauf­preis
360.000,00 €

Zum Verkauf steht ein äußerst vielversprechendes Baugrundstück mit einer Fläche von 356 m² in der begehrten Wohnlage von 71332 Waiblingen. Der Bodenrichtwert vor Ort beträgt 1.130 Euro pro Quadratmeter. Das gesamte Grundstück hat eine Gesamtfläche von 741 m² und wird in zwei Teile aufgeteilt. Sie erwerben dabei das Baugrundstück mit 356 m², das gemäß dem geltenden Bebauungsplan bebaut werden darf.

Das Baugrundstück eignet sich hervorragend für den Bau eines Einfamilienhauses auf zwei Ebenen mit einer Wohnfläche von ca. 160 bis 180 m². Eine Terrasse, ein Balkon, PKW-Stellplätze, ein Keller und eine Tiefgarage sind möglich. Dabei sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie die Mitwirkungsbereitschaft des privaten Nachbargrundstücks zu beachten. Die Bebauung muss in Übereinstimmung mit den Bauvorschriften der Bauverwaltung erfolgen, was bei der Beantragung eines Bauantrags berücksichtigt werden muss.

Dieses Grundstück bietet eine hervorragende Gelegenheit für junge Familien, die zukunftsorientiert bauen möchten.

**Unterstützung bei der Bebaubarkeit:**
Unser Team steht Ihnen gerne mit seiner Expertise zur Seite, um Sie bei Fragen zur möglichen Bebaubarkeit des Grundstücks zu unterstützen. Wir helfen Ihnen bei der Klärung baurechtlicher Anforderungen und begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte, sofern dies gewünscht und möglich ist.

Anmerkung:
Wir sind auf der Suche nach Baugrundstücken für unsere Bestandskunden mit finanzieller Potenzial. Dafür sind wir bereit, Ihnen eine Belohnung in Höhe von
**** 5.000 EURO FÜR IHRE ERFOLGREICHE VERMITTLUNG ****zu zahlen. Ob Bauerwartungsland, erschlossene Bauplätze oder Grundstücke mit Abriss-Altbestand - wir sind auf der Suche nach sehr schönen, geeigneten Baugrundstücken ab einer Größe von 500 m². Für eine erfolgreiche Vermittlung mit notarieller Abwicklung zahlen wir Ihnen bis zu 5.000 EURO.

Ausstattung

Bebaubares Baugrundstück mit einer Fläche von 365 m² in der begehrten Lage von 71332 Waiblingen
- Der Bodenrichtwert vor Ort in 71332 Waiblingen beträgt 1.130 Euro pro Quadratmeter
- Bebauung nach Bebauplans
- Gute Infrastruktur
- Zentral gelegen

Lage

Die Grundstücke befinden sich in einer ruhigen und dennoch zentralen Wohngegend von 71332 Waiblingen. Dank ihrer verkehrsgünstigen Lage sind sowohl die umliegenden Städte als auch die örtliche Infrastruktur bequem erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Sonstiges

Provisionshinweis 3,57 % inkl. MwSt.
Diese Maklervermittlungscourtage entspricht einer Käuferprovision in Höhe von 3,00 % Netto aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19,00 %, insgesamt 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. Diese Käuferprovision ist unmittelbar nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages verdient und ohne Abzug durch den Käufer an den Vermittler gegen Rechnung zur Zahlung fällig. Sonstiges Bitte füllen Sie bei Interesse das Kontaktformular vollständig aus, damit wir Sie schnell kontaktieren können.
Dazu brauchen wir Ihren vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail.
Vor einem Besichtigungstermin ist ein Bonitätsnachweis erforderlich.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma NC-Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie.
Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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