Das ca. 700 m² große Grundstück bietet die Möglichkeit einer Bebauung mit einem Doppel-/ oder Einfamilienhaus.
Es gilt der Baustufenplan B 29 Niendorf-Lokstedt-Schnelsen.
Danach richtet sich die mögliche Bebauung nach § 34 BauGB, maßgeblich ist die Nachbarschaftsbebauung. Gemäß der Nachbarschaftsbebauung gilt die baurechtliche Ausweisung WR 1 O sowie eine GRZ von 0,2.
Demnach ist die Bebauung mit einem Doppelhaus und einer Netto-Wohnfläche von ca. 115m² pro Doppelhaushälfte oder einer Einfamilienhausbebauung mit einer Netto-Wohnfläche von bis zu 187m² denkbar. Die konkrete Bebauung kann nur über eine Bauvoranfrage geklärt werden. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Altbestand, die Kosten für den Abriss trägt der Käufer. Das Betreten des Grundstücks erfolgt bitte nur in Begleitung mit einem unserer Mitarbeiter.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einer verkehrsberuhigten 30er-Zone im familienfreundlichen Stadtteil Schnelsen. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich u.a. in der in der Frohmestraße und Umgebung. Für den Nachwuchs sind Kindergärten und verschiedene Schulzweige in der Nähe vorhanden. Die Anbindung an die Hamburger City ist durch öffentliche Verkehrsmittel gegeben. Die Autobahnauffahrten A7 und A23 sowie der Flughafen sind in Kürze zu erreichen.
Sonstiges
Für die Zusendung des Exposés sowie für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, bitten wir höflichst um Hinterlegung Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel. und Email) in Ihrer Immobilienanfrage.
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den seit dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich ges. Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH).