Das perfekt nach Süden ausgerichtete Einfamilienhaus liegt in einer ruhigen und beliebten Wohngegend in der Hechinger-Oberstadt. Kurze Wege zum Kindergarten oder in der Stadt selbst zeichnen die Lage besonders aus.
Der große Garten und der großzügige Grundriss bietet Ihnen viel Raum zum Verwirklichen.
Das Erdgeschoss bietet Ihnen ein großzügiges Wohn-Esszimmer mit viel Glas hin zum Garten und Kaminofen, eine geschlossene Küche inkl. Durchreiche hin zum Essbereich sowie ein Gäste-WC.
Im Obergeschoss befinden sich die zwei Kinderzimmer sowie das große Elternschlafzimmer mit zusätzlichen Platz für ein Ankleidebereich und Badezimmer en Suite. Sollte das Hauptbadezimmer besetzt sein, gibt es auch noch ein zusätzliches sep. WC. Die drei Schlafzimmer sind aufgrund der Ausrichtung zum Garten hin ruhig und sonnig gelegen. Die beiden Kinderzimmer haben je einen Zugang zum eigenen Balkon.
Genügend Stauraum sowie viel Platz zum Hauswirtschaften finden Sie im Kellergeschoss.
Zur Zeit gibt es nur einen Außenstellplatz. Weitere Parkmöglichkeiten können aber dank genügend Platz vor dem Haus geschaffen werden. Auch das Parken auf der Anliegerstraße ist problemlos möglich.
Willkommen in Hechingen – einer Stadt voller Geschichte und Natur.
Hechingen liegt am Fuße der schwäbischen Alb, in unmittelbarer Nähe zur B27, die eine schnelle Verbindung nach Tübingen, Reutlingen und Stuttgart ermöglicht. Die Stadt bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und medizinischer Versorgung. Zudem erreichen Sie in wenigen Minuten zahlreiche Freizeitmöglichkeiten und Naherholungsgebiete. Hier finden Sie nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch Lebensqualität inmitten einer idealen Lage.
Sonstiges
Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Diese Offerte ist freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Informationen beruhen auf Angaben und Unterlagen des Verkäufers. Eine Überprüfung der Angaben wurde nicht gemacht.
Durch Erhalt des Exposés kommt automatisch ein sog. Maklervertrag zwischen Makler und Interessent zustande. Die Auf Seite 1 angegebene Maklercourtage ist verdient bzw. wird fällig mit Zustandekommen des gewünschten Hauptvertrages, d.h. bei Unterschrift des Notarvertrags durch Käufer und Verkäufer. Die Maklercourtage wird sodann fällig.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei bewohnten Immobilien Besichtigungstermine immer erst nach Rücksprache mit den Eigentümern/Mietern vereinbart werden können.