Das Grundstück teilt sich in 5 Flurstücken auf.
1766 qm voll erschlossenes Mischgebiet. Auf diesem Grundstück steht bereits ein Einfamilienhaus aus dem BJ 1972 mit einer Wohnfläche von ca.174 qm die sich auf das Untergeschoss und Obergeschoss verteilt.
Weitere Grundstückfläche beträgt ca. 13.063 qm welches sich um Entwicklungsfläche handelt. Es wäre auch denkbar, das gesamte Areal für die Planung einer Gewerbefläche in betracht zu ziehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, angrenzend weitere 15.000 qm an Entwicklungsfläche zu erwerben.
Definition Entwicklungsfläche meint Flächen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie in der Zukunft zu Bauland werden. Die Flächen dürfen jedoch nicht direkt nach dem Kauf bebaut werden. Da die angrenzende Entwicklungsfläche noch nicht erschlossen ist, ist dieses meist günstiger zu erwerben. Allerdings ist die Entwicklungsfläche teurer als reines Ackerland, da aufgrund der Kennzeichnung durch die Gemeinde eine Erschließung des Grundstücks möglich ist.
BESONDERHEITEN VON ENTWICKLUNGSFLÄCHE:
Käufer und Interessenten müssen bei Entwicklungsflächen einige Besonderheit beachten. So darf die Fläche nicht direkt nach dem Kauf bebaut werden, was die Flächen maßgeblich vom Bauland unterscheidet. Letztendlich entscheidet die Gemeinde darüber, wann dies geschehen darf. Dabei kann es schnell gehen bei einem Bauvorhaben welches der Gemeinde zusagt und innerhalb von wenigen Monaten entschieden werden kann. Es kann jedoch mitunter Jahre dauern.
Unter dem Grundstücksmerkmal der Entwicklungsstufe wird die planerische und tatsächliche Entwicklung von Grundstücken auf dem Grundstücksmarkt verstanden. Die Entwicklung vollzieht sich von der aktuell ca. 13.063 qm rein landwirtschaftlichen Nutzung bis zur höchsten Nutzungsstufe, dem baureifen Land.
!!! Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie ausdrücklich darum bitten nicht eigenständig das Grundstück zu betreten.
Anlassbezogen möchten wir rneut auf die Bestätigung der Widerrufsbelehrung hinweisen. Informationen über ein Objekt werden nur bereitgestellt, wenn die entsprechenden persönlichen Angaben, einschließlich Anschrift und Telefonnummer, vorliegen. Interessenten, die diesen Bedingungen nicht entsprechen möchten, sollten von einer Anfrage absehen. Ausnahmen werden ebenfalls nicht mehr gewährt. Darüber hinaus bitten wir um eine höfliche und respektvolle Kommunikation.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen, um die Widerrufsbelehrung zu bestätigen.
Mülheim-Kärlich ist eine Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz und mit rund 11.000 Einwohnern die größte Kommune der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Der nahe Koblenz gelegene Ort besteht aus den vier Stadtteilen Mülheim, Kärlich, Urmitz-Bahnhof und Depot.
Die Stadt liegt am Westrand des Neuwieder Beckens zwischen Rhein, Mosel, Nette und den östlichen Ausläufern der Eifel. Dank ihrer Nähe zu den Bundesautobahnen A 48 und A 61 sowie zur Bundesstraße 9 reicht das Einzugsgebiet ihres Gewerbegebiets bis in die Eifel, den Westerwald, den Hunsrück und den Taunus. Mülheim-Kärlich grenzt auf einer Länge von etwa 2 km an den Rhein, von dem das Stadtzentrum rund 3 km entfernt liegt.
Zur Gemarkung Mülheim gehören neben dem gleichnamigen Stadtteil der Großteil von Urmitz-Bahnhof, das Schulzentrum mit angrenzendem Sportplatz sowie der Ortsteil Depot mit dem Gewerbegebiet. Dieser erstreckt sich bis zum Autobahnkreuz Koblenz-Nord und markiert den östlichen Ausläufer der Gemarkung. Deren gesamten südöstlichen Rand nimmt das große Obstanbaugebiet von Mülheim-Kärlich ein.
Das seit Ende der 1960er Jahre entstandene Gewerbegebiet profitiert von der verkehrsgünstigen Lage Mülheim-Kärlichs.
Es gibt drei Grundschulen sowie ein Schul- und Sportzentrum mit Gymnasium und Realschule plus, dessen Träger die Verbandsgemeinde Weißenthurm ist.
Der Bahnhof Mülheim-Kärlich hat zwei Bahnsteige, die durch eine Unterführung miteinander verbunden sind
Besichtigungstermin
Nach Vereinbarung
Exposé nur mit Widerrufsbelehrung!
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Zur Gültigkeit muss die Adresse des Interessenten angegeben werden.
Sonstiges
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