Für die Bebauung existiert ein Bauvorbescheid mit bis zu 3 Baufenstern und folgenden Baukennziffern: Grundstücksgröße je Bauvorhaben mind. 800 m²; Grundfläche Baukörper nach § 34 BauGB; Anzahl der Vollgeschosse: II; Dachneigung 20°-45° oder Flachdach. Die innere Erschließung ist vom Käufer herzustellen. Eine Bauverpflichtung besteht nicht.
Das Grundstück liegt in bevorzugter und stadtorientierter Wohnlage am Fuße der Achalm. Die Lage beeindruckt durch ihre sonnige Aussicht, die absolute Ruhe und die großzügigen Villengrundstücke. Weiter besticht die Lage durch kurze und fußläufige Wege zur Oststadt, zu Kindergärten und Schulen und in die Innenstadt. Eine optimale Verkehrsanbindung ist ebenfalls gegeben.