Einzigartig in Stuttgart!

70435 Stuttgart

19,00 €
pro Quadratmeter
319,46 - 319,46 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
70435 Stuttgart
Nutzungsart
Gewerbe
Untertyp
Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
319,46 m2
Fläche teilbar ab
319,46 m2
Zustand
Erstbezug
Bonitätsnachweis
Online-ID
0f5e5ea3-1e1e-4fb8-a12a-34b9f36e26f7
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
3 Bruttomonatsmieten
provisionsfrei
Preis pro m²
19,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
4,00 €
Aufzug
Balkon / Terrasse
provisionsfrei
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Gebäudeart
nicht-Wohnimmobilie
Stromwert
8.3 kWhm2a
Wärmewert
28.3 kWhm2a
Baujahr
2025

Dieses innovative Bauprojekt in Stuttgart-Zuffenhausen, bestehend aus zwei Gebäuden, bietet modernste Büro- und Praxisflächen auf insgesamt fünf Etagen. Der Erstbezug im Jahr 2025 garantiert einen erstklassigen Zustand und zeitgemäße Ausstattung, die höchsten Ansprüchen an Komfort, Funktionalität und Nachhaltigkeit gerecht wird.

Ausstattung

- Konferenzräume
- Vollklimatisiert
- Kletter- & Boulderhalle auf dem Areal
- Fitnessstudio und Gastronomie im Nachbarsgebäude
- Planung: Foodtruck im Hof

Personenaufzug, Sonnenschutz außen, EDV-Verkabelung, Teeküche, getr. Damen- u. Herren WCs, voll klimatisiert, Außenstellplätze, TG-Stellplätze, Ausgebaut, Teppichboden

Lage

Die Stammheimer Straße 37-39 befindet sich im Stadtteil Zuffenhausen in Stuttgart. Diese Adresse liegt in einem urbanen Umfeld, das durch eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebieten geprägt ist. In unmittelbarer Umgebung befinden sich sowohl Mehrfamilienhäuser als auch kleinere Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gut, da sich Haltestellen für Bus und Bahn in der Nähe befinden. Außerdem ist die Lage verkehrsgünstig, mit einer schnellen Erreichbarkeit von Hauptverkehrsstraßen und der Autobahn A81. Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Restaurants und Schulen sind ebenfalls gut erreichbar.

Sonstiges

Sonstiges Noch nicht das Richtige? Wir führen weitere Objekte im Großraum Stuttgart. Sprechen Sie mit unseren Beratern. Gemeinsam finden wir Ihr Wunschobjekt! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden. Stichworte Sonstiges: EDV-Verkabelung, Getrennte Damen- und Herren-WCs