Elegante, vollmöblierte Wohnung in zentraler Lage!

60329 Frankfurt am Main

1.150,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
1
Zimmer
40 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
60329 Frankfurt am Main
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
1
Wohnfläche
40 m2
Etagenanzahl
6
Etage
4
verfügbar ab
01.02.2025
Bonitätsnachweis
Online-ID
155516360
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
1.150,00 €
Badezimmer
1
Aufzug
Balkon / Terrasse
Einbauküche
Befeu­e­rungs­art
Fernwärme

Hinter historischer Fassade überrascht moderner Komfort: die Skyline Apartments in der Elbestraße 48 präsentieren sich qualitätsvoll eingerichtet, mit erlesenen Designermöbeln und avantgardistischer Kunst. Einzigartig ist der Ausblick auf die Stadt: die Abendsonne illuminiert und reflektiert die Hochhauskulisse von Frankfurt am Main.

Ausstattung

- Balkon mit Skylineblick - Hervorragender Raumzuschnitt - Hochwertiges Interior im Black & Gold Style - Löffelfertiges Move-In Konzept - Elektrische Rollläden

Lage

Das Bahnhofsviertel ist das pulsierende Zentrum von Frankfurt. Nirgendwo lässt sich die Einzigartigkeit der Metropole besser erleben als hier. Zwischen Hauptbahnhof und Bankentürmen gelegen, ist das Viertel zum Schmelztiegel unterschiedlicher Kulturen geworden und nun trendangebend für die ganze Stadt. Sterneküche präsentiert das Restaurant Weinsinn, oder doch lieber ein Secret Dinner im „Club Michel“? Die „Kinly Bar“, kürzlich als beste Bar Deutschlands ausgezeichnet, bietet einzigartige Cocktails. Wer es ruhig angehen lassen will, findet am Mainufer Entspannung. Oder ertüchtigt sich beim Sport in der Taunusanlage, dem Central Park Frankfurts.

Sonstiges

Geldwäscheprävention Gemäß den Paragraphen 1, 2 Abs. 1 Nr. 10 und 4 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Knight Frank Frankfurt Capital Markets GmbH als Immobilienmaklerunternehmen verpflichtet, vor dem Aufbau einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners zu prüfen und zu verifizieren. Dazu ist es notwendig, relevante Daten Ihres Personalausweises zu erfassen, zum Beispiel durch Anfertigung einer Kopie. Laut Geldwäschegesetz sind wir dazu angehalten, diese Kopien oder Dokumente für die Dauer von fünf Jahren zu speichern.