Sie träumen von Ihrem individuellem Eigenheim und es fehlt nur noch das passende Baugrundstück zu ihrem Glück? Dann könnte ihr Traum hiermit nun wahr werden. Das sehr gut geschnittene Eckgrundstück bietet verschiedene Bebauungsmöglichkeiten. Ein sehr hochwertiger Baukörper von ca. 50 m² Fläche, dient bereits als Doppelgarage und kann als alleinige Bebauung entweder abgetragen oder in die Planung des Neubaus mit integriert werden. Der Bebauungsplan für diese Region ist angepasst an die nachbarschaftliche Bebauung und ermöglicht Ihnen genügend Platz, um Ihre individuellen Vorstellungen umzusetzen. Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen und einer Besichtigung vor Ort zur Verfügung. Von eigenständigen Besichtigungen des Grundstückes bitten wir abzusehen. Vielen Dank.
53773 Hennef
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Sonstiges Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Verfügung. Die Besichtigung kann jederzeit nach Vereinbarung mit einem unserer Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.